Sehr geehrte Frau Friedrich,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Darstellung in dem Fernsehbericht trifft - in der von Ihnen beschriebenen Form - nicht zu. Apotheken dürfen unter Beachtung der Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung Arzneimittel selber herstellen (so genannte Rezepturherstellung). Hieran hat sich durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) nichts geändert.
Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie hier:
http://kks-netzwerk.de/media//dokumente/Gesetz_zur_aender...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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