Sehr geehrter Herr Henning,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Grundsätzlich gilt: In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. Der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen alle Bürger, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, deren Wohnsitz in Deutschland liegt und die zuletzt – also vor dem Auswandern - gesetzlich krankenversichert waren.
Wer hingegen in Deutschland zuletzt privat krankenversichert war, muss eine private Krankenversicherung abschließen. Für Auswanderer, die zu keinem Zeitpunkt in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert waren, ist speziell geregelt, wie sie sich nach der Rückkehr krankenversichern müssen. Arbeitnehmer werden der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet.
Eine Altersgrenze von 55 Jahren gibt es für den Fall, dass jemand von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchte. Sie ist notwendig, damit das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleibt.
Weitere Informationen: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/na...
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in einem Einzelfall keine Beratung geben können. Deshalb empfehlen wir Ihnen, noch einmal Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. Januar 2014
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