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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Heike Groth am 14. Mai 2008
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Umwelt und Tierschutz

Sodomie wieder unter Strafe stellen

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

das niederländische Parlament hat vor kurzem ein Sodomieverbot beschlossen.

Das neue Gesetz ahndet den Sexualverkehr mit Tieren und die Herstellung pornografischer Darstellungen davon mit bis zu sechs Monaten Gefängnis.

Genau wie bei uns war Sodomie vorher in den Niederlanden nur dann strafbar, wenn eine Misshandlung von Tieren nachzuweisen war, was nach Lage der Dinge hinterher meistens kaum mehr möglich ist, sodass die Täter straffrei ausgehen.

Viele Bürger wissen garnicht, dass Sodomie bei uns nicht strafbar ist und reagieren entsetzt und mit völligem Unverständnis, wenn sie es erfahren, da sich das auch mit dem Tierschutzgedanken im Grundgesetz überhaupt nicht vereinbaren lässt.

Wäre es möglich, dass wir hier nachziehen und diese unsägliche Sache bei uns ebenfalls wieder unter Strafe gestellt wird?

Mit freundlichen Grüßen
Heike Groth