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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Arbeitsmarkt
Solidaritätszuschlag
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
für die bevorstehenden Koalitionsvereinbarungen wünche ich mir eine Disskussion über die Definition von "Spitzengehältern".
Wenn man zwischen 60.000 bis 75.000 € Jahreseinkommen als Spitzenverdiener gilt, so dann im Bereich des Spitzensteuersatzes Abgaben bezahlt und dann von einer möglichen Befreiung des Soidarzuschlags ausgenommen wird, frage ich mich ob das solidarisch sein soll? Mit dem Netto, das einem da vom Brutto bleibt, als Alleinverdiener einer 4 köpfigen Familie (unverheiratet, mit trotzdem derselben Verpflichtung, aber ohne die Steuervorteile) kann von Spitzeneinkommen nicht die Rede sein.
Hier bitte ich, auch um Ihr in den Sondierungen gescheitertes Vorhaben einer Steuersenkung zu relativieren und glaubhaft zu bleiben, um Durchsetztung der kompletten Abschaffung des Solis, oder erst bei wirklichen Spitzeneinkommen ab ca. 100.000 € Jahreseinkommen darauf zu verzichten.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freudlichen Grüßen
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am 16. Januar 2018
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am 17. Januar 2018
2.
am 03. Februar 2018
3.
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