Sehr geehrte Frau Daniels,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu der von Ihnen beschriebenen Berufsberatung für die Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen können wir uns nicht äußern. Grundsätzlich ist es so, dass Bundesregierung, Wirtschaft und Bundesagentur für Arbeit jedem Jugendlichen, der dies will und dazu in der Lage ist, ein Qualifizierungsangebot unterbreiten. Diese Zusage aus dem Ausbildungspakt haben alle Partner des Pakts in den vergangenen Jahren eingelöst.
Dabei prüft die Berufsberatung jeden Fall individuell. Wie Sie wissen, gibt es Jugendliche, die den theoretischen Anforderungen einer regulären Ausbildung nicht gewachsen sind. Für diesen Personenkreis gibt es spezielle Ausbildungsangebote beispielsweise von Berufsförderungswerken oder zweijährige Ausbildungen mit verminderten theoretischen Anforderungen.
In der Regel schlägt die Berufsberatung bei Vermittlungsschwierigkeiten und Defiziten bei den Schulkenntnissen berufsvorbereitende Maßnahmen vor. Der beste Einstieg in eine Ausbildung sind die so genannten Einstiegsqualifizierungen. Vermutlich hat Ihre Berufsberatung auf diese sechsmonatigen Maßnahmen hingewiesen, die allerdings keineswegs nur zu einem Job führen können.
Es geht dabei um eine Art betriebliches Praktikum, bei dem die jungen Menschen nicht nur Grundlegendes, sondern auch die konkrete Arbeit im Betrieb kennenlernen. Wenn dann auch der Betrieb mit dem Jugendlichen zufrieden ist, stellt er ihn oftmals als Auszubildenden ein. Bis zu 70 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen so in den letzten Jahren zu einem Ausbildungsvertrag.
Sie sollten deshalb zusammen mit Ihrem Kind eine persönliche Beratung in der Berufsberatung in Anspruch nehmen. Dort wird man Ihnen sicher berufliche Perspektiven aufzeigen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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