Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Konrad Stieger am 01. März 2016
7166 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Sozialbeiträge

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
Nachdem ich mir mit meiner Altersvorsorge keinerlei Gewinn dafür aber einen Haufen Schulden in Form von ausstehenden Krankenkassenbeiträgen eingehandelt habe, möchte ich folgende Fragen stellen: Von wem werden die Beiträge für die Flüchtlinge zu den Krankenkassen bezahlt?
Überwiegend vom Beitragszahler wie nach der Wiedervereinigung für die ehemaligen DDR-Bürger oder aus der Steuerkasse?
Muß ich dafür noch ein Sonderopfer in Form eines Solidarbeitrages bringen?
Werden die Kosten für eine erfolgreiche Integration auf die gesamte Bevölkerung umgelegt?

Mit freundlichem Gruß: Konrad Stieger

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Peter Robitzsch
    am 07. März 2016
    1.

    Private Altersvorsorge in Form von Versicherungen (auch Riester) wird immer noch empfohlen, obwohl klar ist, dass diese reine "Kaufkraftvernichtung" sind und dem Vorsorgenden nichts bringen. Versorgt werden nur die Versicherungen.
    Nachdem die KV-Beiträge für Hartz IV Empfänger (diese werden durch die Flüchtlinge sich mehr) die Kosten nicht decken, wird auch die nächste Generation der Beitragszahler in der ges. KV höhere Beiträge aufbringen müssen - da bieten sich wieder die Rücklagen der "Vorsorgesparer" an.

  2. Autor Konrad Stieger
    am 25. März 2016
    2.

    Zitat aus einer Antwort aus dem Kanzleramt zum Thema Fremdleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:
    "Wollte man die Steuerfinanzierung der GKV massiv ausweiten, so sind immer auch die begrenzten haushaltspolitischen Spielräume des Bundes zu beachten. Der Bund muss die Grenzen des europäischen Fiskalpakts und der nationalen Schuldenbremse berücksichtigen."

    Dieser Satz bedeutet im Umkehrschluß, daß es dem Beitragszahler eher zugemutet werden kann, sich zu verschulden, als den Rest der Steuerzahler zur Kasse zu bitten. Das gilt auch für die Rentenkasse.

    In der Antwort wird nicht erwähnt, ob mit dem Zuschuß aus der Staatskasse die Fremdleistungen komplett abgedeckt werden.
    Alles andere wäre ein Mißbrauch der Beiträge durch unsere Politiker.

    Das auch der Bürger nur einen eng begrenzten finanziellen Spielraum besitzt, können sich unsere Volksvertreter bei ihrem satten Einkommen kaum vorstellen.

    Doch das alles stört unsere Abgeordneten herzlich wenig. Schließlich betreiben sie dieses einseitige Geschäft schon seit den 50-er Jahren erfolgreich, ohne großen Widerstand in der Bevölkerung zu verspüren.

    Nur wir selber können diesen Zustand ändern.
    Immer daran denken: 2017 ist Bundestagswahl und damit der beste Zeitpunkt die derzeitige Politik abzulösen.

    Fremdleistungen müssen grundsätzlich von allen Steuerzahlern bezahlt werden!
    Auch diejenigen, die das größte Vermögen in Deutschland besitzen, dürfen sich gerne daran beteiligen.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.