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Abstimmungszeit beendet
Autor Martin Klatt am 14. Juli 2014
7403 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Sozialbeiträge für betriebliche Altersversorgung (bAV) (Altverträge vor 2004)

Wer nach 2004 eine bAV abgeschlossen hat musste wissen, worauf er sich einlässt. Wer vorher einen Vertrag abgeschlossen hat, konnte das seinerzeit nicht wissen und durfte davon ausgehen, dass später keine Nachteile entstehen.
In meinen Augen benachteiligt man jetzt gerade diese Gruppe.

Der Vertrauenstatbestand ist ein kostbares Rechtsgut, auf das Sie sich ja auch stets beziehen (Gegenseitiges Vertrauen!! gerade wieder aktuell mit Amerika).
Sie berufen sich auf Gerichte die Ihre Gesetzgebung unterstreichen. Fakt ist jedoch, dass Sie sich hinter der Rechtsprechung verstecken. Sie und nur Sie (mit der Regierung) machen die Gesetze. Also stehlen Sie sich bitte nicht aus der Pflicht, festgestellte Ungerechtigkeiten wieder zu beseitigen: Denn nur Sie können das korrigieren.

Das Krankenkassensystem ist ein Solidarsystem aber die Mitglieder mit bAV (Verträge vor 2004) werden besonders belastet. Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit.
Auch werden sich die Jungen fragen ob man überhaupt noch was abschließen sollte, wenn die Regierung am Ende doch tun und lassen kann was sie will (Zugriff auf Rentenversorgungsleistungen).
Bei Ihren Diäten und Rentenabsicherung Frau Kanzlerin können Sie leicht reden, auch Ihre Kollegen. Sie sind gut versorgt. Für Otto Normalverbraucher sind aber diese ca. 20% doch viel Geld.

Frau Kanzlerin es liegt in Ihrer Hand bei den Altverträgen Korrekturen vorzunehmen.
Werden Sie das tun?

Gruß
Martin Klatt

P.S. Wenn kein Vertrauensschutz mehr besteht, was erwarten Sie denn dann von Ihren Mitbürgern und gerade der Jungen Generation?
Werte müssen Werte bleiben und im besonderen Maße auch von Ihnen vorgelebt werden.