Sehr geehrter Herr Stamm,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Beispiel die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen oder die Beitragsfreiheit bei Mutterschutz und Elternzeit. Diese Leistungen werden sowohl aus Beiträgen der Versicherten als auch aus Steuermitteln aller Steuerzahler finanziert. Versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgedeckt, also ebenfalls durch Steuergelder.
Der Grund: Bei diesen versicherungsfremden Leistungen handelt es sich nicht um originäre Aufgaben der Versicherungen, sondern um allgemeine gesellschaftliche Aufgaben. Allein die Rentenkasse erhält jährlich aus dem Steueraufkommen rund 80 Milliarden Euro.
Was die „Kürzung“ von zwei Milliarden Euro Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds angeht: 2011 hat der Bund einmalig (bis 2014) einen Zuschuss von zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Sie sollten dazu dienen, Sozialausgleichskosten (für Krankenkassen-Zusatzbeiträge) abzudecken. Diese Mittel braucht der Fonds momentan jedoch nicht, also kann der Bund sie im nächsten Jahr einbehalten. Der Begriff „Kürzung“ ist demzufolge falsch. 2014 ist zu entschieden, welche Mittel der Bund ab 2015 bereitstellen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 28. März 2012
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