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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Doris Förster am 31. Oktober 2007
13082 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Soziales Netz für Selbständige

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

es geht mir sicher so wie vielen anderen Selbständigen. Durch die mangelnde Bekanntmachung von der Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der Arbeitslosenversicherung, , erfuhr ich genau zu dem Zeitpunkt, als die Abgabefrist des Antrages für Selbständige - 31.12.06- , abgelaufen war. Das war die Übergangsfrist für Menschen, welche schon länger selbständig waren. Heute kommen nur noch Neugründer in diesen Vorzug. Es ist also so, daß man entweder Glück hatte, wenn man als "alter Selbständiger" von der Möglichkeit erfuhr oder man heute neu gründet. Das stellt für mich keine "soziale Gerechtigkeit" dar, geschweige denn eine Gleichstellung der Rechte von Selbständigen. Es gibt dadurch Klassenunterschiede. Wer Glück hat erhät im Notfall für einen sogar niedrigen Beitrag- der wurde jetzt sogar gesenkt, wie ich erfuhr, eine Arbeitslosengeld in nicht wirklich geringer Höhe. Welches soziale Netz fängt aber die Selbständigen auf, welche von dieser Möglichkeit nichts wußten, vielleicht Arbeitsplätze geschaffen haben und nun in der Situation sind, sich selber nicht mehr ernähren zu können.
Ich selber bin seit einigen Jahren selbständig, habe diese Selbständigkeit von meinen Ersparnissen aufgebaut, keine Förder-Kredite in Anspruch genommen, Jugendliche ausgebildet, Arbeitsplätze geschaffen. Seit einigen Monaten zahle ich mir selber kein Gehalt mehr aus, lebe durch Hilfe anderer und werde nun wohl in Kürze das Handtuch werden müssen. Ich bin 50 Jahre, weiblich und bekomme so leicht keinen neuen Job, wie es sich zeigt.

Ich werde kein Arbeitslosengeld beziehen können, weil ich nicht zu den gleicheren Menschen gehöre und andere Sozialhilfen, so wie es ausschaut auch nicht. Selbst wenn ich es aus dieser Krise schaffen sollte, sagen Sie mir bitte eins - wieso werden Selbständige nicht gleich behandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. Dezember 2007
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Förster,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir haben Verständnis für Ihre Enttäuschung, nicht rechtzeitig von der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung erfahren zu haben.

Eine „mangelnde Bekanntmachung“ gesetzlicher Regelungen im Sozialbereich können Sie uns jedoch nicht vorwerfen. Alle gesetzlichen Änderungen werden im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Rechte und Pflichten – oder besser: Möglichkeiten und Tipps – werden darüber hinaus in Informationsschriften und im Internetangebot der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) bekannt gemacht und erklärt. Und vor allem haben die Medien ausführlich darüber berichtet.

Gerade für Selbständige ist es wichtig, sich nicht nur in Wirtschaftsfragen, sondern auch bei Fragen der sozialen Absicherung zu informieren und beraten zu lassen. Darauf weisen wir immer wieder hin. Für fachkundige Auskünfte stehen die Arbeitsagentur sowie Kammern und Verbände bereit.

Da die freiwillige Weiterversicherung für zuvor Arbeitsuchende vorgesehen ist, gibt die Arbeitsagentur den Betroffenen die einschlägigen Informationen hierzu. Seit Januar 2006 gibt die Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema auch ein Faltblatt heraus, das über die geänderte Regelung informiert.

Auch im Internetauftritt der Bundesagentur finden Sie Informationen zur freiwilligen Weiterversicherung. Einschlägige Internetportale, wie zum Beispiel www.existenzgruender.de informieren ebenso wie viele Kammern über die freiwillige Weiterversicherung und auch sonstige einschlägige Regelungen.

Wohl wissend, dass diese Antwort in Ihrer jetzigen Situation unbefriedigend ist, wünschen wir Ihnen, dass sich Ihre Geschäftsaufgabe abwenden lässt und Sie wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung