Sehr geehrter Herr Dielmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Unsere sozialen Sicherungssysteme sind darauf ausgerichtet, eine existenzsichernde, menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen. Ob wegen Krankheit oder anderweitiger Beeinträchtigungen: Wer nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein.
Wer erwerbsfähig ist, aber keine Arbeit hat und daher Unterstützung braucht, erhält eine Grundsicherung für Arbeitsuchende, bekannt unter dem Stichwort „Hartz IV“. Die Grundsicherung ist ein steuerfinanziertes staatliches Fürsorgesystem. Sie soll nicht nur ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, sondern auch helfen, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden.
Anders verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosen-Versicherung finanziert. Es ist eine Risikoversicherung. Die Höhe dieser Leistung richtet sich deshalb nicht nach der Dauer oder der Höhe der gezahlten Beiträge. Aufgabe des Arbeitslosengeldes ist es, den Lebensunterhalt anstelle des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, erhält Sozialhilfe.
Die Höchstdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich zwölf Monate. Für Menschen, die älter sind und lange gearbeitet haben, gelten längere Fristen. So beträgt die Höchstdauer des Arbeitslosengeldes für über 50-jährige Arbeitnehmer bis zu 15, für über 55-jährige Arbeitnehmer bis zu 18 und für über 58-jährige Arbeitnehmer bis zu 24 Monate.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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