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Beantwortet
Autor S. Schwerdt am 04. Mai 2008
16538 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Sozialversicherungen und Beitragsbemessungsgrenze

Sehr geehrtes Presse- und Informationsamt,

im Grundgesetz steht, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch stets auch dem Allgemeinwohl dienen soll.
Ich glaube landläufig sagt man auch, dass starke Schultern mehr tragen sollen als schwache.

Was genau ist also der Grund dafür, dass die starken Schultern in den Sozialversicherungen geschont werden und speziell in der Krankenversicherung überhaupt nichts tragen müssen, außer ihrem eigenen Risiko, das privat abgesichert wird?
Warum werden Selbständige nicht auch pflichtversichert und Einkommen aus Kapital mit einbezogen?
Besteht die Solidargemeinschaft in Deutschland nur aus den Personen , die ein durchschnittliches Einkommen und weniger haben?

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schwerdt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. August 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schwerdt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum, wie er unser soziales Sicherungssystem im einzelnen ausgestaltet, um es zukunftsfähig zu erhalten. Er kann deshalb auch die Krankenversicherung neuen Erfordernissen anpassen. Allerdings muss er dabei die Grundrechte, wie das Recht auf Eigentum, sowie weitere rechtsstaatliche Prinzipien, zum Beispiel den Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, beachten.

Das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung hat in Deutschland eine lange Tradition. Beide Versicherungssysteme folgen sehr unterschiedlichen Funktionsprinzipien.

Eine Zusammenlegung beider Versicherungsarten würde daher diverse verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Unter anderem die nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit sowie dem Eigentumsschutz.

Gleiches gilt für eine Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze. Auch hier müssten die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die übrigen Grundrechte gegeneinander abgewogen werden.

Die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 darauf verständigt, dass das plurale System und die Kassenvielfalt erhalten bleiben und es mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen geben soll. So wird sichergestellt, dass auch in Zukunft jeder auf der Höhe des medizinischen Fortschritts und zu bezahlbaren Preisen versorgt werden kann.

Das neue GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, sieht zahlreiche Regelungen vor, die den Wettbewerb verstärken und die Wahlfreiheit der Versicherten stärken. Dazu gehört ein fairer Wettbewerb zwischen privaten Krankenversicherungen und GKV, der die Durchlässigkeit zwischen beiden Systemen fördert.

Zu diesem Thema verweisen wir auch auf unsere Antwort auf die Anfrage von Herrn Ralph Assmann in der 20. Kalenderwoche 2007:

http://www.direktzurkanzlerin.de/beitrag-2432.html

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.bmg.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung