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Beantwortet
Autor H. Förnzler am 23. April 2012
12866 Leser · 1 Kommentar

Außenpolitik

Staat ohne Bezug zum Volk

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland.

Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968, beide vom deutschen Außenministerium betrieben.

Ihnen wird bekannt sein, dass eine große Anzahl Deutscher Staatsbürger mittlerweile von der Hand in den Mund leben muss, das hat mit den parteiübergreifend durchgezogenen Verschuldungsorgien zu tun, das hat zahlreiche andere Gründe, mehr als die Hälfte unseres Lebens arbeiten wir nur für einen spendierfreudigen Staat.

Die Türken von denen ich spreche - wenn man sie fragt: sie wollen allesamt Türken bleiben; auffallend ist, wie häufig im persönlichen Umfeld türkische junge Frauen in Deutschland mit einem zuziehenden Türken aus der Türkei verheiratet werden; auf diesem Wege zahlen die Deutschen dann wiederum für einen türkischen Familienclan in der Türkei weitere Krankenkosten.

Glauben Sie, der Mehrheit der Deutschen gehe es noch so gut, dass wir soviel Geld verschwenden könnten?

Warum werden diese Krankenkassentransfers in die Türkei für Menschen, mit denen wir nichts zu tun haben, aufrechterhalten?

Antwort
direktzu-Redaktion am 24. Mai 2012
direktzu-Redaktion

Dieser Beitrag wurde nach Rücksprache mit Ref. 302 und dem BMG als fremdenfeindlich eingestuft und daher nicht beantwortet

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Werner Scherfer
    am 16. Mai 2012
    1.

    SEHR GUTE FRAGE
    Jetzt weiß ich auch warum meine krankenkasse mir Deutschen
    ( 53 Jahre eingezahlt ) keine Brille und keine Medikamente für
    Allergie bezahlen kann !!

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