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Beantwortet
Autor Mandy Reiser am 21. November 2013
12510 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Staatl. geprüfte Verwaltungsfachwirtin findet keine Anstellung im gehobenen Dienst

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Ich (fast 31 Jahre; ohne Ambitionen der Familienplanung da Unfruchtbar) habe im Nov. 2010 den Verwaltungslehrgang II (Note 1,4) und die Prüfung zur staatl. geprüften Verwaltungsfachwirtin mit der Note 2 abgeschlossen. Ich habe seit 1999 (Abschlussnote 2) ohne Unterbrechung als Sachbearbeiterin an der FU Berlin (nachgeordete Behörde des Landes Berlin). Seither bewerbe ich mich auf jede Stelle im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in allen Bundesbehörden und bekomme grundsätzlich nur negative Antworten. Nicht mal eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch kann ich bei 56 Bewerbungen vorweisen. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass nur Diplomverwaltungswirte bzw. Bewerber mit einem BA eingestellt werden. Gem. dem DQR ist mein Abschluss gleichwertig dem eines BA und damit Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst.
Ich würde gerne auch den Diplom-Verwaltungswirt machen, jedoch ist hier neben der Fachhochschulreife das Zulassungskriterium eine Dienstverhältnis als Beamte (auf Widerruf u.ä.). Eine Verbeamtung strebe ich an.
Alle meine Wünsche und Träume kann ich nicht verwirklichen, weil ich mich im Kreise drehe. Ohne Diplom keine Anstellung, ohne Anstellung kein Diplom oder eine gewünschte Verbeamtung.

Ich weiß nicht mehr was ich machen soll und warum man mir keine Chance gibt, mich beweisen und weiterentwickeln zu können.

Wie verträgt sich das mit dem Fachkräftemangel und der Überalterung des öff. Dienstes und warum wird es jungen, gut ausgebildeten und engagierten Menschen so verdammt schwer gemacht, sich weiterentwickeln zu können?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen,
Mandy Reiser.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Dezember 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Reiser,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zu konkreten Einzelfällen können wir als Bundesregierung nicht Stellung nehmen, da jeder Fall anders gelagert ist. Grundsätzlich gilt aber hinsichtlich der Einstellung in ein Beamtenverhältnis im Bundesdienst Folgendes:

Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis knüpft nach § 17 des Bundes- beamtengesetzes (BBG) an spezifische Mindestvoraussetzungen für die jeweilige Laufbahn an. Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes des Bundes nach § 20 Bundeslaufbahnverordnung setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus, der inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entspricht oder zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.

Der Abschluss als staatlich geprüfte Verwaltungswirtin entspricht nicht den Bildungsvoraussetzungen eines an einer Hochschule erworbenen Bachelors oder gleichwertigen Abschlusses. Eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis wäre demnach im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst möglich.

Die laufbahnrechtliche Zuordnung der Absolventen von Fortbildungs- oder Meisterprüfungen in die Laufbahngruppe mittlerer Dienst widerspricht nicht dem deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Der DQR ist ein Übersetzungs- instrument, mit dessen Hilfe alle in Deutschland erwerbbaren und ange- botenen Qualifikationen den Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können.

Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in Europa verbessert und die Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern erhöht. Die Zuordnung zu den Niveaus ersetzt auch nicht das in Deutschland bestehende System der Zugangsberechtigungen und die geltenden Ausbildungs-und Prüfungsordnungen mit den in Deutschland geltenden Zuständigkeiten. Rechtliche Konsequenzen, wie die Gleichwertigkeit mit einem Bachelor- abschluss im Sinne von § 17 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c Bundes- beamtengesetz, ergeben sich somit aus der Zuordnung im DQR nicht.

Der Fachkräftenachwuchs für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes wird an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (www.fhbund.de) ausgebildet. Die FH Bund untergliedert sich in zehn Fachbereiche, darunter z.B. die Fachbereiche Auswärtige Angelegenheiten und Bundeswehrverwaltung.

Der Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung bildet den Fachkräfte- nachwuchs für die allgemeine und innere Verwaltung aus. Das Studium startet jeweils zum 1. April bzw. 1. Oktober eines Jahres. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel von Juni bis September des Vorjahres. Die Studierenden absolvieren das Studium als Beamte auf Widerruf.

Nach erfolgreichem Abschluss bewerben sich die Absolventen auf ausgeschriebene Stellen in der gesamten Bundesverwaltung. Weitere Informationen zum Studium und dem Bewerbungsverfahren können der Website (www.fhbund.de/AIV) entnommen werden.

In der Bundesverwaltung sind neben Beamtinnen und Beamten auch Tarifbeschäftigte in den jeweils vergleichbaren Laufbahngruppen tätig.

Wir wünschen Ihnen für Ihre weitere berufliche Laufbahn viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 21. November 2013
    1.

    Sehr geehrte Frau Reiser,
    bewerben Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit. Dort können Sie zwar keine Beamtin werden, aber Sie werden dort mit Ihrer Qualifikation dringend gesucht.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 25. November 2013
    2.

    Ralf,
    .
    *ungebetener Dienst ist
    nicht dankenswert*.
    .
    So wird es sich wohl sicher
    auch mit dem Rat an
    Mandy verhalten.
    .
    Ich bin der Meinung, dass Beziehungen
    nur dem schaden, der keine hat.
    .
    Und wenn Mandy keine Beziehungen
    zur Arbeitsagentur hat, wird sie auch
    dort keine Arbeit erhalten.
    .
    Das ist meine Meinung und ich
    hoffe, dass sie falsch ist.

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