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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Berndt Cloos am 10. März 2009
10666 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

„Staatliche Begrenzung der überhöhten Einkommen“

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
kennen Sie Beamten-Mikado?
- Wer sich zuerst bewegt, hat schon verloren!

(Als Bundesbeamter a.D. und in Sorge um ein mögliches Staats- / Organ- versagen darf ich mir diesen kleinen Scherz erlauben, obwohl mir wahrlich nicht danach zu mute ist!)

Der Beschluss zur Beschränkung der Managergehälter ist ein halber Schritt in die richtige Richtung – aber wie gesagt, nur Beamten-Mikado.
Für einen Steuerzahler (und Träger der Staatsverschuldung!) erscheint die große Koalition wie gelähmt und erfüllt vor Angst (vor den Wahlen) die falschen Schritte zu unternehmen. Angst jedoch lähmt und könnte in der Zwischenzeit zu einem möglichen Organversagen führen.

Dabei hätten Sie gerade in dieser politischen Konstellation die vielleicht einmalige historische Chance (und Mehrheit!) das Richtige zu tun:
= Zähmung der Finanzmärkte und Austrocknen der Steueroasen;
= Begrenzung aller (!) überhöhten Einkommen auf ein vertretbares Maß.

Zu den beiden erstgenannten Themen habe ich mich bereits an dieser Stelle geäußert.
Zur Begrenzung der überhöhten Einkommen gibt es auch diverse Möglichkeiten wie:
= Wiedereinführung des (erst 1991 abgeschafften!) Reichsstempelgesetzes für Aktiengeschäfte;
= Festlegung von Einkommensobergrenzen (für alle Einkommen!) die bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können.

Diese Maßnahmen wären lediglich ein Beitrag zur Verminderung unserer aller Staatsverschuldung und haben wohlgemerkt mit irgendeiner Einkommens-Umverteilung oder gar Verstaatlichung nichts gemein.
Die genannten Maßnahmen werden von einer breiten Bevölkerungsmehrheit befürwortet und sind von der Bundesregierung leicht und schnell umzusetzen.

Was konkret plant die Bundesregierung zur Zähmung de Finanzmärkte, Austrocknen der Steueroasen und Begrenzung der Einkommensobergrenzen?

Hochachtungsvoll
Berndt Cloos
BDir. a.D.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. April 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Cloos,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.

Die Bundesregierung arbeitet seit geraumer Zeit intensiv daran, international abgestimmte Regeln für die weltweit verflochtenen Finanzmärkte zu erreichen.
Denn es ist notwendig sich auf internationaler Ebene auf gemeinsame Grundsätze zu verständigen, um auf deren Basis dann nationale Lösungen umzusetzen.

So haben sich die G-20-Staaten Anfang April in London auf eine wirksamere Überwachung der Finanzmärkte verständigt. Das heißt: Märkte, Akteure und Instrumente werden weltweit künftig besser beaufsichtigt. Dazu gehören große Hedgefonds und Ratingagenturen. Sie müssen sich künftig bei der Finanzaufsicht des jeweiligen Landes registrieren lassen und ihre Geschäfte offenlegen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_69116/DE/Buerger...

Auf dem G-20-Gipfel war auch die Bekämpfung der Steuerflucht ein Thema. Hierzu hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereits eine dreistufige Liste veröffentlicht, aus der hervorgeht, welche Staaten die international anerkannten Kriterien für Finanzgeschäfte erfüllen und welche nicht. Immer mehr Länder und Gebiete erklären sich bereit, die von der OECD entwickelten Standards zu akzeptieren und in ihre Steuerpolitik zu integrieren.

Die Bundesregierung unterstützt intensiv die Bemühungen der OECD und der G-20. den Druck auf so genannte Steueroasen zu erhöhen. Hierzu veröffentliche das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung“
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__St...

Zur Begrenzung von Managervergütungen lässt sich Folgendes anmerken: Die hohe Entlohnung von Bankmanagern über Boni hat weltweit heftige Kritik ausgelöst. Für die Managervergütung planen die G-20 künftig gemeinsame Richtlinien. So müssen Bonusmodelle in Zukunft stärker am längerfristigen Erfolg der Unternehmen ausgerichtet werden. Die Aufsichtsbehörden werden dies überprüfen.

Grundsätzlich beruhen Vergütungen und Bonuszahlungen für Manager genauso auf privatrechtlichen Verträgen, wie die aller anderen abhängig Beschäftigen. Dennoch soll die Gefahr, dass Manager große Risiken eingehen, weil sie dann hohe Bonuszahlungen erhalten, abgebaut werden. Hierzu hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe zur gesetzlichen Regelung von Managergehältern beschlossen:

http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung