Sehr geehrte Frau Förnzler,
vielen Dank für Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Staatsangehörigkeitsschlüssel dient der vereinfachten Bearbeitung von Daten in der EDV. Andere soziodemografische Schlüssel gibt es zum Beispiel beim Geschlecht: 1=männlich, 2=weiblich. Oder beim Familienstand: 1=ledig, 2=verheiratet. Die Schlüsselwerte haben keine inhaltliche Bedeutung, sie wurden in der Vergangenheit "vereinbart".
Der Staatsangehörigkeitsschlüssel ist um 1970 angelegt worden, um die Staatsangehörigkeit von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland - etwa bei den Meldebehörden und bei der Arbeitsverwaltung - zu verschlüsseln. Der Schlüsselwert für Deutschland ist in diesem Kontext nicht relevant. Hätte man für Deutschland einen Wert aus dem Nummernkreis für Europa gewählt, dann wäre der spezielle Sachverhalt (kein Ausländer) weniger leicht erkennbar gewesen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entstanden die ursprünglichen Schlüsselwerte, indem Länder in alphabetischer Reihenfolge und nach Kontinenten getrennt (in Europa: 121=Albanien, 123=Andorra, 124=Belgien, usw.) aufsteigende Zahlen erhielten. Durch die Vielzahl von Änderungen, etwa durch Staatsneugründungen und Namensänderungen, ist das damals angelegte Ursprungssystem heute nicht mehr erkennbar.
Der Staatsangehörigkeitsschlüssel gilt auch nur innerhalb Deutschlands und erleichtert den standardisierten Datenaustausch zwischen deutschen Behörden. Im internationalen Kontext verwendet man an dieser Stelle den sogenannten ISO-Code, das heißt, die 2-Buchstabenabkürzung, die wir auch aus dem Internet als sogenannte Top-Level-Domain kennen (de=Deutschland, fr=Frankreich, at=Österreich, it=Italien, usw.). Es besteht also kein Grund zur Beunruhigung.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Bevo...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 19. Dezember 2012
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am 19. Dezember 2012
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