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Abstimmungszeit beendet
Autor Ulrich Fink am 22. Oktober 2009
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Soziales

Stellenwert eines HARTZ IV Empfänger bei der ARGE

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich würde gerne einmal von Ihnen wissen, welchen Stellenwert Sie einem Hartz IV Empfänger zubilligen.
Was gedenken Sie zu tun, damit Hartz IV Leistungsempfänger menschenwürdig behandelt werden ?
Wie ich nun mehrfach erfahren durfte, werden bei der Agentur für Arbeit die Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II wie Menschen, nein besser, wie Tiere 10.Klasse behandelt.

Ein großer Teil der mit der Betreuung beauftragten Mitarbeiter der ARGE sind mit Ihrer übertragenen Aufgabe ganz offensichtlich überfordert !!!! Nicht nur die direkten Mitarbeiter sind überfordert, sondern auch eine vielzahl mit der Leitung der ARGE betrauten Mitarbeiter sind fehl am Platze.

Fall 1
Eine Dame mit Kind zog in meine Nachbarschaft. Sie zog hier in die Umgebung, da hier die Möglichkeit erheblich höher ist, als in dem vorherigen Wohnort im Osten der Republik, Arbeit zu finden. Sie wissen ja bestimmt selbst nur zu gut, dass in den neuen Bundesländern die Arbeitslosigkeit erheblich höher ist als in den Alten. Die Dame hat 4 Kinder und musste 3 am alten Wohnort zurück lassen.

In den Sommerferien wollte sie nun Ihre Kinder besuchen und der in häuslicher Lebensgemeinschaft lebenden Tochter die Chance ihre Geschwister zu treffen. Da die Agentur für Arbeit weder aktuellen Arbeitsangebote oder andere Aktionen vorgesehen hat wurde eine Abwesenheit für knapp 5 Wochen beantragt und auch genehmigt. Allerdings sollte ihr ein großer Teil der Zuwendungen gestrichen werden. Da diese Kürzung als Verstoß gegen das Grundgesetz angesehen wird, wurde von ihr

1. Beschwerde eingelegt
2. eine Petition geschrieben

Gleichzeitig wurde die Abreise zu den Kindern verschoben. Entsprechend hatte ich geraten, nochmals bei der ARGE vorzusprechen und den verschobenen Abreisetermin kund zu tun.
All diese Aktionen führten dann dazu, dass ein findiger Mitarbeiter der ARGE während der bekannten Abwesenheit einen Termin anzusetzen, der logischer Weise nicht wahrgenommen wurde, da man ja nicht zu Hause war. Die Folge: es wurden die kompletten Leistungen gestrichen, mit der Begründung man hätte sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet und somit seinen Anspruch auf Leistung verwirkt.

Fall 2
Ein HARTZ IV Empfänger erhält eine Berufsumschulung in der benachbarten Hamburg genehmigt. Um diese Maßnahme zu besuchen, sind Fahrtkosten in Form einer Monatskarte erforderlich. Diese Karte wird von der ARGE genehmigt, jedoch soll die 1. Zahlung (mehr als 100€ also ¼ der für 2 Personen zu Verfügung stehende Leistung) vorgestreckt werden.
Dieses ist aus meiner Sicht schon ein Unding bei dieser geringen Zahlungsleistung.
Die Fahrtkosten würden von der ARGE in den nächsten Tagen erstattet. Der Mitarbeiter überweist diese Summe jedoch auf ein falsches Konto. Man entschuldigt sich um der Bemerkung, man müsse jetzt aber warten, bis das Geld von dem falschen Empfänger zurück gezahlt worden ist. Man würde diesen jetzt ermitteln und ihn anschreiben um ihn um Rückgabe der falschen Zahlung zu bitten. Wenn das Geld dann eingegangen ist, würde es dann überwiesen. Zwischenzeitlich ist die nächste Summe für die Monatskarte fällig und immer noch kein Fahrgeld seitens der ARGE geflossen. Somit muss dieser 2 Personenhaushalt mit et-was über 100€ für den nun fast 2 Monate andauernden Vorgang auskommen.

Fall 3
Eine HARZ IV Empfängerin wird zu einem Termin morgens um 8:30 Uhr zu einem Gespräch gebeten. Nachmittags um 14:15 Uhr findet das Gespräch dann endlich statt.
Auf die Anfrage, warum man schon am Morgen bestellt würde und erst nachmittags bedient würde, wurde dann mit dem Spruch beantwortet " Es ist doch egal. Sie sind doch arbeitslos und habe eh nichts zu tun".

Diese 3 Schilderungen gehören zu den harmlosen. Es gibt noch wesentlich menschenunrewürdige Fälle.

Die mir bekannten Fälle gehen zu Lasten der ARGE Elmshorn, ARGE Stade, ARGE Schwarzenbek, ARGE Stuttgart und ARGE Buxtehude.