Sehr geehrter Herr Vermehr,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Mit Steuerentlastungen, die jetzt beschlossen sind, will die Regierungskoalition den Bürgerinnen und Bürgern zum 1. Januar 2013 steuerliche Mehrbelastungen zurückgeben, die aus der kalten Progression entstehen. Diese sogenannte kalte Progression bringt steuerliche Mehreinnahmen, die vom Gesetzgeber letztlich so nicht gewollt sind; es sind verdeckte Steuererhöhungen, ohne dass der Gesetzgeber tätig wird.
Wer die kalte Progression aufrechterhält, vermittelt den arbeitenden Menschen in Deutschland Folgendes: Erstens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen keinen verfassungskonformen Steuerfreibetrag behalten. Zweitens: Lohnerhöhungen sollen in die Kassen des Staates fließen und nicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommen.
Lohnerhöhungen sind aber keine Geschenke. Es sind Zahlungen, die sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eigene Anstrengung und Leistung verdient haben. Deshalb ist es richtig und auch wichtig, dafür zu sorgen, dass den Menschen etwas von dem bleibt, was sie verdient haben.
Der vereinbarte Ausgleich der kalten Progression steht in vollem Einklang mit der konsequenten Umsetzung der Schuldenbremse. Das ist Ausdruck einer stabilitätsorientierten Politik.
Zur Haushaltssanierung sind keine weiteren Steuererhöhungen nötig. Das Gegenteil ist richtig: Der Haushalt muss endlich auf der Ausgabenseite saniert werden. Das tut die Bundesregierung. Steuererhöhungspolitik ist Politik auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Beschäftigten sollen höhere Sozialabgaben zahlen, zusätzlich privat Vorsorge treffen und obendrein auch noch höhere Steuern an den Staat abführen? Das wäre eine Politik, die Arbeitsplätze gefährdet.
Die Bundesregierung finanziert die Steuerentlastungen nicht durch neue Schulden; sie vermeidet inflationsbedingte Steuererhöhungen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 24. Oktober 2011
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am 24. Oktober 2011
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am 01. November 2011
3.
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