Sehr geehrte Frau Werner,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung plant keine Abschaffung des Ehegattensplittings. Denn anders als beispielsweise die Kinderfreibeträge ist das Ehegattensplitting nicht als Instrument zur steuerlichen Förderung von Kindern gedacht. Auch ist eine allgemeine Übertragung des Ehegattensplittings z.B. auf unverheiratete Paare oder Alleinerziehende verfassungsrechtlich nicht möglich. Die Ehe genießt durch Artikel 6 unseres Grundgesetzes besonderen Schutz. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Ehegattensplitting keine beliebig veränderbare Steuervergünstigung ist, sondern eine sachgerechte Besteuerung, die diesem Schutzgebot entspricht. Sie orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare.
Unabhängig davon ist die Bundesregierung bestrebt, die Situation berufstätiger Frauen auch in steuerlicher Hinsicht zu verbessern. Daher plant sie, mit dem Jahressteuergesetz 2009 ein optionales Faktorverfahren anstelle der Steuerklassenkombination III/V einzuführen. Damit soll ab dem Jahr 2010 der Splitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide Ehepartner verteilt werden. Bundestag und Bundesrat beraten den Gesetzentwurf derzeit.
Weitere Informationen zum Ehegatten-Splitting: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__St...
Informationen zum geplanten Jahressteuergesetz 2009:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/sid_864BF9...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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