Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ralf Breves am 18. März 2010
9783 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Steuerreform

Sehr geehrte Frau Merkel

Warum schenken sie den Deutschen nicht vor der NRW Wahl reinen Wein über ihre Steuerpläne ein???

Das Internet macht die Welt und die Bundesrepublik heute so klein das man über Foren und soziale Netzwerke fast jeden erreichen kann.

Ich werde dafür kämpfen in besagten Foren und Netzwerken das schwarz-Gelb in NRW keine Mehrheit bekommt und somit ihre Regierung die Bundesratsmehrheit verliert.

Das nenne ich Demokratie

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. April 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Breves,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.

Die Steuerreform als solche ist im Koalitionsvertrag vereinbart, und der gilt als Richtlinie für die Politik der christlich-liberalen Koalition in dieser Legislaturperiode. Ein weitreichendes Reformvorhaben wie die Steuerreform lässt sich nur auf der Grundlage fundierter Fakten nachhaltig planen. Darum hat die Bundesregierung klar gestellt: Erst im Licht der wirtschaftlichen Entwicklung und nach den Ergebnissen der Steuerschätzung Anfang Mai kann sie die Spielräume für Steuerentlastungen für die Bürgerinnen und Bürger verlässlich beurteilen.

Auf dieser Basis entscheidet die Bundesregierung dann über die Aufstellung des Haushaltes 2011 und über Umfang und Ausgestaltung der geplanten Steuerreform. Klar ist dabei auch, dass die Reform die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse, die Entlastung des Mittelstands und die „kalte Progression“ berücksichtigen wird. Das gilt auch für die Finanzlage der Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung