Sehr geehrter Herr Breves,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.
Die Steuerreform als solche ist im Koalitionsvertrag vereinbart, und der gilt als Richtlinie für die Politik der christlich-liberalen Koalition in dieser Legislaturperiode. Ein weitreichendes Reformvorhaben wie die Steuerreform lässt sich nur auf der Grundlage fundierter Fakten nachhaltig planen. Darum hat die Bundesregierung klar gestellt: Erst im Licht der wirtschaftlichen Entwicklung und nach den Ergebnissen der Steuerschätzung Anfang Mai kann sie die Spielräume für Steuerentlastungen für die Bürgerinnen und Bürger verlässlich beurteilen.
Auf dieser Basis entscheidet die Bundesregierung dann über die Aufstellung des Haushaltes 2011 und über Umfang und Ausgestaltung der geplanten Steuerreform. Klar ist dabei auch, dass die Reform die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse, die Entlastung des Mittelstands und die „kalte Progression“ berücksichtigen wird. Das gilt auch für die Finanzlage der Kommunen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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