Sehr geehrter Herr Münnich,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Man sollte die beiden von Ihnen angesprochenen Punkte – Kosten der Wahlwerbung und finanzielle Situation wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit – deutlich voneinander trennen. Denn sie haben nichts miteinander zu tun.
Zum ersten Punkt. Im Grundgesetz heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Gerade vor Wahlen ist es richtig und wichtig, dass Parteien über ihre Ziele und Programme informieren. Das kann Bürgerinnen und Bürgern bei ihrer Wahlentscheidung helfen. Im Übrigen hängt die Erstattung der Kosten des Wahlkampfes unter anderem vom Abschneiden einer Partei bei einer Wahl ab.
Zum zweiten Punkt: Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit können große Einschnitte bedeuten, gerade auch in finanzieller Hinsicht. Das fangen zuallererst die Sozialversicherungen wie die Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung mit auf. Wer dort Beiträge bezahlt hat, erwirbt auch Zahlungsansprüche im Falle etwa einer Krankheit oder von Arbeitslosigkeit.
Deutschland ist ein funktionierender Sozialstaat. Wer in Not geraten ist – egal, ob die Notlage selbst verursacht worden ist oder nicht – erhält individuelle Hilfe. Natürlich müssen bei der staatlichen Unterstützung, etwa beim Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen mit berücksichtigt werden.
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beispielsweise ist eine staatliche Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Diese Leistung orientiert sich am Bedarf des einzelnen Betroffenen oder aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Ziel ist es, diese Hilfebedürftigkeit zu beseitigen, etwa durch die Vermittlung einer Erwerbstätigkeit. Aber selbstverständlich dürfen diese staatlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nur gezahlt werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig verringert oder gar beseitigt werden kann – etwa durch vorhandenes Vermögen oder Einkommen. Dabei gibt es aber Freibeträge.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrer persönlichen Situation nicht Stellung nehmen können. Aus Ihren Schilderungen entnehmen wir, dass es zunächst um die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Ihrer Erwerbsfähigkeit geht. Auch dabei stehen Ihnen das Jobcenter und die Sozialversicherungsträger vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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