Sehr geehrte Frau Teichert
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Steuergeldverschwendung ist ein großes Ärgernis. Deshalb es ist richtig und schärft das Bewusstsein, dass das "Schwarzbuch" des Bundes der Steuerzahler entsprechende Einzelfälle auflistet und öffentlich macht. Der Eindruck, Verschwendung sei an der Tagesordnung, ist aber falsch. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland gehen grundsätzlich sparsam und verantwortungsbewusst mit den Steuergeldern um.
Natürlich kommen in den öffentlichen Verwaltungen auch Fehler vor, wie überall, wo Menschen arbeiten. Um von Verschwendung oder gar der Erfüllung von Straftatbeständen zu sprechen, bedarf es einer eingehenden Prüfung des konkreten Einzelfalles. Dafür gibt es die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Sie sind unabhängig und überwachen die ordnungsmäße und wirtschaftliche Verwendung der Steuern. http://bundesrechnungshof.de/
Zudem hat die Bundesregierung im März ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem ein Wettbewerbsregister geschaffen werden soll. Schon bei der Auftragsvergabe kann dann geprüft werden, ob ein Unternehmen Wirtschaftsdelikte oder andere schwere Straftaten begangen hat. Solche Unternehmen werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/03...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 08. Mai 2017
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