Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor J. Kebschull am 03. März 2014
8295 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Stiefschwester in der ukraine

Sehr geehrte Frau Dr Merkel,

Meine Stiefschwester wohnt in sewastopol ihr Vater hier bei uns.

Wir haben nun auf Grund der Situation auf der Krim große Angst das ihr und ihrem Sohn etwas passiert.

Gibt es eine Möglichkeit sie kurzfristig zu uns zu holen bevor ihnen dort etwas zustößt?

Freundliche Grüße

jeanette kebschull

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. April 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Kebschull,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir verstehen Ihre Sorge um Ihre Verwandten in Sewastopol. Auch für sie gilt, dass jeder nach Deutschland einreisen darf, der die rechtmäßigen Einreisevoraussetzungen erfüllt. Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in Deutschland durch das Recht der EU geregelt.

Kernstück der EU-Visumpolitik ist das einheitliche sogenannte Schengen-Visum, mit dem sich der Inhaber des Visums je nach Gültigkeit in den entsprechenden europäischen Ländern aufhalten darf. Das Visum gilt längstens für drei Monate im Halbjahr. Damit sind Aufenthalte zum Besuch von Freunden oder Familie und zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken grundsätzlich möglich.

Aufenthalte von mehr als drei Monaten sind im nationalen deutschen Recht geregelt. Solche Aufenthalte kommen nur für bestimmte Zwecke in Betracht, beispielsweise für den Nachzug zum Ehepartner, zum Studium oder zur Beschäftigung insbesondere von Forschern und Hochqualifizierten.

Genaue Informationen zur Frage der Einreise von Nicht–EU-Bürgern, zum Beispiel von Ukrainern, können Sie den Informationen des Innenministeriums, des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft in Kiew entnehmen. Weitere Informationen zur Asyl-und Flüchtlingspolitik und zu humanitären Aufnahmeprogrammen:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/U...

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/V...

http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/05/Visa/Visa_...

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/35...

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Au...

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Au...

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/As...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 29. März 2014
    1.

    Die Angst, dass lieben Menschen etwas zustößt
    ist ein Zeichen von Menschenliebe. Allerdings
    ist das Risiko, dass Menschen Opfer von
    Mitmenschen werden, in jedem Land
    etwa gleich groß.

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