Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Dennis Heine am 30. Dezember 2013
8724 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Störerhaftung

Sehr geehrte Frau Kanzlering,

die aktuelle Gesetzeslage mit der Störerhaftung ist so nicht hinnehmbar.

Sie erlaubt es jedem, selbst wenn er kein Sicherheitsexperte ist, anderen Menschen die Schuld für Dinge zu geben, die sie nicht getan haben.

Ein Beispiel:

-Person A hackt sich in das per WPA2 gesicherte WLAN von Person B ein (dafür gibt es automatisierte Tools, muss man nur Googlen und braucht kein Fachwissen dafür. WPA2 ist nicht sicher, also gibt es kein sicheres WLAN - gut, es gibt noch Radius Server, aber solche aufzusetzen kann man einem technisch unversierten wohl kaum zumuten).

-Person A stellt das WLAN von Person B auf WEP um

Hierdurch greift nun automatisch die Störerhaftung und
Person B ist haftbar für alles, was Person A über das WLAN von Person B macht (zB Internetbetrug).

Nachweisbar ist dies nicht, die Ermittlungen werden immer ergeben, dass die Straftat von Person B begangen wurden.

Hierdurch kann man ohne Probleme unliebsame Menschen in den Knast bringen.

Solch eine Gesetzeslage darf es in einem Rechtsstaat nicht geben!

Mit freundlichen Grüßen,

Dennis Heine

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 04. Januar 2014
    1.

    In eine Bahn, bei der nicht der Fahrer den Kurs bestimmt, sondern ein von außen wirkenden Computer dies übernimmt, würde ich mich nicht hineinsetzen. Und ebenso wäre es mit einem Auto, dass weder ich, noch Freunde noch ein Taxifahrer oder Umzugsunternehmer steuerte, sondern ein von außen wirkendes Programm.

    Manchmal und immer mehr ist es gut, auf weitere Möglichkeiten zu verzichten, kurzum: sie als MÖGLICHkeit zu belassen, nicht aber zur faktischen Zwangsverpflichtung werden zu lassen, um den Preis des Linsengerichts vermeintlicher Allmacht.

    Ich besitze weder eine goldene Kundenkarte, anhand derer andere von außen mein Kaufverhalten ablesen können, noch prostituiere ich meine Lebensumstände in Zwitscher, Gesichtsbuch oder anderen vermeintlich sozialen Medien, die doch eigentich nur technisch (vermittelt)e Medien sind.

    Mit dem weiteren Repertoire von Möglichkeiten wächst neben der Freiheit, diese in Anspruch zu nehmen, auch die Unfreiheit, nicht davon lassen zu können. Den Endpunkt davon bestimmt jeder selbst. Dass der Baum den Endpunkt der schnellen Autofahrt bestimmt, war immer schon das endlichste Punkt der Freiheit, wo Menschen unfähig waren, ihn vorher selber zu setzen. Analog, so glaube ich, und ich hoffe, das klingt weder bitter noch zynisch, ist es mit dem Computer auch.

    Gesetze können da nur hinterherhinken. nicht aber vorgreifen, sondern wären wir alle Hellseher.

  2. Autor Wolfgang Mücke
    Kommentar zu Kommentar 1 am 08. Januar 2014
    2.

    Es ging darum, dass irgendjemand über Ihren WLAN und damit in Ihrem Namen Verbrechen begeht.
    Da hilft keine Absage an Facebook oder Twitter, höchstens der Verzicht auf einen WLAN-Router.
    Aber vielleicht arbeiten Sie ja mit einem LAN und müssen sich zumindest diesbezüglich keine Sorgen machen, solange jedenfalls Ihre Virenprogramme gut arbeiten.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.