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Beantwortet
Autor Hedwig Friedrich am 05. November 2010
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Soziales

Streichung der Rentenbeiträge für H4-Empfänger

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Ihre Regierung hat jetzt die Beiträge für die Rentenversicherung der Hartz 4-Empfänger gestrichen.

Das bedeutet, dass Sie die Kosten auf die zukünftigen Generationen verlagern.

Sie kennen die Probleme in der Rentenversicherung, dass immer weniger Menschen immer mehr Rentner unterhalten müssen.

Ihre Regierung wird den jungen Menschen aufgrund Ihrer Schuldenpolitik schon genügend Schwierigkeiten hinterlassen.

Meine Frage:

warum verstärken Sie diese Probleme in der Rentenversicherung noch?

Mit freundlichen Grüssen

Hedwig Friedrich

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Dezember 2010
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Friedrich,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.

Dass die Bundesregierung in den kommenden Jahren über 80 Milliarden Euro einsparen muss, ist auch ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit: Wir wollen unseren Kindern keinen Schuldenberg hinterlassen. Deshalb haben Bund und Länder die „Schuldenbremse“ beschlossen. Sie wirkt ab 2016. Bis dahin muss der Bund seine Schulden auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückgeführt haben. Dieser Weg zur Rückführung der Schulden beginnt 2011.

Die Bundesregierung hat mit dem jetzt beschlossenen Zukunftspaket dafür gesorgt, dass nur diejenigen Menschen Kürzungen hinnehmen müssen, die selbst noch ihre Lebenssituation verbessern können. Deshalb bleiben beispielsweise die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich geschützt. Denn sie sind auf verlässliche Rentenzahlungen angewiesen und können an ihrer Einkommenssituation nichts ändern. Daher wird der jährliche Rentenzuschuss von 80 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt nicht angetastet. Gleiches gilt auch für die längeren Arbeitslosengeldzahlungen an Ältere.

Der Bund zahlt bislang jährlich 1,8 Milliarden Euro für den Rentenversicherungsbeitrag für Hartz-IV-Empfänger. Wer ein Jahr Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezieht, erwirbt gegenwärtig einen zusätzlichen Rentenanspruch von etwa 2,20 Euro monatlich. Selbst bei 40 Jahren Arbeitslosigkeit wäre die Rente monatlich nur um 80 Euro höher. Dem einzelnen Langzeitarbeitslosen hilft das nicht, im Alter eine auskömmliche Rente zu erreichen. Ziel muss es vielmehr sein, die Betroffenen aus der Arbeitslosigkeit zu holen und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Unabhängig davon gilt die Grundsicherung. Sie fängt alle auf, die sich nicht aus eigener Kraft helfen können. Das gilt gleichermaßen für Menschen im erwerbsfähigen Alter und für Menschen im Rentenalter. Mehr dazu: http://www.bundesregierung.de/nn_997914/Content/DE/Artike...

Gegenwärtig ist Altersarmut kein akutes Problem in Deutschland. Nur 2,45 Prozent der über 64-Jährigen bezogen Ende 2008 Leistungen der Grundsicherung im Alter. Das deutsche Alterssicherungssystem hat sich bislang bewährt, gerade auch im Zusammenhang mit der Vermeidung von Altersarmut. Die Bundesregierung hat gleichwohl eine Kommission gegen Altersarmut eingerichtet, die ihre Arbeit Anfang 2011 aufnehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung