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Abstimmungszeit beendet
Autor Ferhat Tatlici am 21. August 2017
6357 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Student und kein Bafög

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
Ich bin Student im vierten Semester in München.
Ich habe zuvor 4 Semester Ingenieurswesen studiert und wurde dann Exmatrikuliert. Aus diesem Grund erhalte ich keine staatlichen Fördermittel wie Bafög. Wie kann es sein, dass ein Fehler von mir so hart bestraft wird. Sogar kriminelle Straftäter bekommen eine zweite Chance. WIe kann es sein das ein Student mit Migrationshintergrund, dessen Eltern nicht einmal einen Schulabschluss haben, aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung nicht mehr gefördert wird.Meine Eltern, verdienen ca. 2000 Euro, Netto im Monat. Jetzt erklären Sie mir doch bitte, wie ich davon Leben soll. Wie ich davon eine Wohnung finanzieren soll.
Wir sagen immer Bildung sollte für alle Zugänglich sein, doch in der Realtiät ist das leider so, das nur die sozial starken sich auch eine gute Ausbildung leisten können. Wie können Sie sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen, wenn Schüler/Studenten die auf Fördermittel angewiesen sind so ignoriert werden. Als Begründung wurde mir gesagt, da ich schon einmal Exmatrikuliert worden bin, die Gefahr besteht, dass ich mein zweites Studium auch nicht schaffe. Ich kann Klage gegen dieses Urteil legen, doch dazu fehlen mir auch die finanziellen Mittel.

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Sie würden mir zeigen, dass Sie sich auch für die kleinen Bürger interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ferhat Tatlici

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Alexander Langer
    am 24. August 2017
    1.

    Nach der Bafög-Regelung ist ein einmaliger Fachrichtungswechsel möglich, ohne dass die Förderung abbricht. Das muss halt gut begründet sein.

    Wenn man von der Uni exmatrikuliert wird, bedeutet das, dass man entweder betrogen hat; keine Leistungen erbringt oder eine Prüfung 3mal durchgefallen ist.

    In deinem Fall muss es somit so sein, dass du ab dem 1. Semester eine Prüfung konsequent durchgefallen bist oder nach der Leistungsprüfung im 4. Semester nicht genügend LP hattest und die psychologische Tauglichkeitsprüfung entweder nicht wahrgenommen hast oder als nicht geeignet empfunden wurdest. Sowas sollte aber mit einer Rücksprache erfolgt sein.

    Sollte das alles nicht zutreffen und du bist zu unrecht exmatrikuliert worden, dann ist das eine Angelegenheit, die innerhalb der Universität geregelt werden muss oder über rechtliche Wege.

    Anderenfalls ist es keine Schande, eine Ausbildung zu machen. Gute Facharbeiter werden nach wie vor gesucht.

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