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Abstimmungszeit beendet
Autor Robert Kroiß am 31. Oktober 2007
14525 Leser · 4 Kommentare

Arbeitsmarkt

Tarifhoheit

Sehr gehrte Frau Bundeskanzlerin,

eine weitere Frage meinerseits lautet folgendermassen:

Was halten Sie in Wahrheit davon, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Tarifhoheit haben sollten und die Tarife miteinander ausmachen sollen?

Hätte da nicht nur eine Frage zu diesem Thema, sondern auch einen Vorschlag:

Abgeordnete, sowohl in den Regierungen, als auch in der Opposition sind doch die "Arbeitnehmer" des gesamten Volkes?
Demnach sind "wir" der Arbeitgeber. Weshalb halten Sie/sie sich dann nicht an ihre/Ihre eigenen Worte und lassen "uns" - das Volk als Arbeitgeber und sie/Sie als Arbeitnehmer - ihre/Ihre Gehälter in einer tariflichen Vereinbarung festmachen.

Vorschlag: bei allen Wahlen zugleich mit dem Stimmzettel für die jeweilige Wahl auch einen Tarifvorschlag ( durchaus auch mit mehreren Varianten vorstellbar ) ausgeben und durch "Kreuzchen machen" verhandeln, für die Frist der Wahlperiode festgelegt wäre dies dann genau dies, was Sie/sie fordern: nämlich eine Tarifautonomie.

Was halten Sie/sie davon?

Ihre Antwort erwartend, verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Robert Kroiß

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Sabine Schwenk
    am 01. November 2007
    1.

    Grüße Sie Robert Kroiß,

    das ist eine sehr gute Idee. Ich gehe sogar noch weiter. Mit welchem Recht sind deren Pensionen vererbbar? Mit welchem Recht erhalten Beamte, und das sind die Parlamentarier auch, im Ruhestand Weihnachts- und Urlaubsgeld? Mit welchem Recht erhalten Beamte, die ihren Dienst nicht mehr verrichten, weil sie zurückgetreten sind, weiter Bezüge bzw. fast vollständige Pensionen? Sie müssten ebenfalls nach dem gleichen Punktesystem Altersruhegeld erhalten wie wir auch. Und wenn es Einheitsrenten gibt, dann erhalten Bundestagsabgeordnete diese wie wir auch. Es sollte überdacht werden, dass Beamte nach Leistung bezahlt werden und das Volk bestimmt darüber. Bei abfälligen Bemerkungen seitens der Bundestagsabgeordneten, müssten diese sofort aus ihrem Amt entlassen werden ohne weitere Bezüge. Sie müssten dann auch ihr Vermögen erst verbrauchen um ALG I bzw. AlG II zu beantragen. Sie müssten am eigenen Leib spüren was sie anrichten.

    MfG
    S. Schwenk

  2. Autor Gert Flegelskamp
    am 01. November 2007
    2.

    Ein beachtenswerter Vorschlag, dem ich nur zustimmen kann. In diesem Tarifvertrag sollten aber auch die Klauseln für eine Kündigung und die Regeln, ob eine Verlängerung der Befristung des Vertrages möglich ist, enthalten sein. Ferner sollte ein Passus bestehen, der die zu erbringenden Leistungen der Arbeitnehmer (politikers) des Volkes von diesen selbst erwartet und nicht durch nicht gewählte (nicht angestellte) Vertreter anderer Konzerne. Nebenberufliche Tätigkeiten berechtigen zur fristlosen Entlassung.

    MfG Gert Flegelskamp

  3. Autor Lutz Markert
    am 04. November 2007
    3.

    Kennt einer den Vorschlag von Gysi, dass jede Partei eine grundsätzlicheFrage ans Volk auf den Wahlzettel bringt, die nur mit ja oder nein beantwortet werden können? z.B. Rente mit 67, Kriegseinsätze, EU? Egal wer die Regierung kommt, muss den Willen des Volkes erfüllen. Wird wohl Utopie bleiben, denn heute dürfen wir nur über die Farbe der nächsten Krankheit abstimmen.

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