Sehr geehrte Frau Gorsler,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Schutz der Tiere hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Er ist durch eine Vielzahl von Vorschriften für Haltung und Transport sowie für den Ausbruch von Tierkrankheiten im deutschen Recht verankert. Ein Meilenstein in diesem Zusammenhang war die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz im Jahr 2002.
Die Bundesregierung setzt sich insbesondere auf europäischer Ebene für die Festlegung hoher Tierschutzstandards ein, weil Tierschutz über die Landesgrenzen hinaus gehen muss. So hat der EU-Agrarrat unter deutscher Leitung im Mai 2007 erstmals besondere Auflagen und Bestimmungen für eine tiergerechtere Haltung von Masthühnern beschlossen: Je nach Anforderungen kann nur eine bestimmte Anzahl von Tieren pro Fläche gehalten werden. Der Rat einigte sich auf die Stufen 33 kg/m², und 39 kg/m² bei besonders guten Bedingungen. Bei exzellenten Haltungs- und Managementbedingungen dürfen 3 kg mehr an Besatzdichte genutzt werden. Dieses sind jedoch nur Mindestanforderungen. Bei der Umsetzung in nationales Recht werden die besonderen Gegebenheiten in Deutschland zu berücksichtigen sein.
Für die Legehennen bleibt es dabei: Der Batteriekäfig ist ein Auslaufmodell. Diese Haltungsform, die pro Tier 550 cm2 vorsah, ist ab dem 1. Januar 2007 in Deutschland nur noch im Ausnahmefall erlaubt und ab 1. Januar 2009 endgültig verboten. Auf europäischer Ebene gilt dieses Verbot erst ab dem 1. Januar 2012.
Auch bei den Tiertransporten konnte ein großer Erfolg erzielt werden. Auf Drängen der Bundesregierung hat die Europäische Kommission im Dezember 2005 entschieden, die sogenannte Ausfuhrerstattung für lebende Schlachtrinder aus der Europäischen Union in Drittländer ersatzlos zu streichen. Danach werden nun lange, die Tiere besonders belastende Transporte nicht mehr subventioniert.
Über ein europaweit einheitliches Einfuhrverbot für Katzen- und Hundefelle hat die EU am 19. Juni 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft eine politische Einigung erzielt. Die EU setzt mit der Verabschiedung des Einfuhrverbotes ab 1. Januar 2009 ein deutliches Signal gegen tierschutzwidrige Praktiken bei der Gewinnung von Katzen- und Hundefellen in Drittländern.
In Deutschland wurden für Schweine, Legehennen und Pelztiere 2006 Verbesserungen bei der Haltung durchgesetzt. Den Schweinen wird mit den neuen Vorschriften z. B. mehr Platz für Bewegung bei verbesserter Bodengestaltung eingeräumt sowie Beschäftigungsmaterial angeboten.
Für Pelztiere galten bis 2006 überhaupt keine besonderen Tierschutzbestimmungen. Nun sollen - nach angemessenen Übergangsfristen - kommerziell gehaltene Nerze, Iltisse, Füchse, Marderhunde, Sumpfbiber und Chinchillas deutlich mehr Platz bekommen. Die Haltungseinrichtungen sind mit Plattformen und Tunnelröhren zu versehen. Nerze sollen in einem Becken schwimmen können.
Über diese Maßnahmen hinaus werden die Arbeiten an weiteren tierschutzrechtlichen Vorhaben (wie z. B. zur Zirkustierhaltung) mit Nachdruck fortgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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