Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 19. Juni 2014
10344 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Trennung von Politik und Justiz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

gegenwärtig ist es so, dass der Justizminister (hier: Politik)
gegenüber der Staatsanwaltschaft (hier: Justiz)
weisungsbefugt ist.

Das heißt, der Justizminister kann die Anweisung geben,
dass Ermittlungen gegen ihn selbst oder befreundete
Personen, unaufgeklärt eingestellt werden müssen.

Diese Praxis ist aus meiner Sicht einer Demokratie,
bzw. eines Rechtsstaates, unwürdig.

Was können/wollen Sie tun, damit es zukünftig eine
tatsächliche Trennung von Politik und Justiz gibt?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. Juli 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jakob, liebe Nutzerinnen und Nutzer,

die Kanzlerin und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung möchten zu möglichst unterschiedlichen Themen von unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern Stellung nehmen.

Herr Jakob war in den vergangenen Wochen bereits mehrfach unter den Top-Beiträgen vertreten.

Wir bitten daher um Verständnis, dass zur alternativen Beantwortung das nächstplatzierte Anliegen weitergeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Redaktions-Team

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 20. Juni 2014
    1.

    Am 20. Juni 2014 titelte BILD in balkengroßen Lettern:
    * S e l b s t j u s t i z *
    Familie schlägt mutmaßlichen Vergewaltiger tot +++
    +++ Tatort: ein Parkplatz am Schwarzwald +++
    +++ Vier Festnahmen +++
    .
    Bitte lest hierzu auf Facebook
    meinen Leserbrief dazu.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 21. Juni 2014
    2.

    B I L D
    21. Juni 2014, Seite 3
    *Lynch.Familie lockte Vergewaltiger mit >WhatsApp< in die Falle*
    .
    BILD behauptet, dass die Fahnder den Vergewaltiger
    Patrik H. nicht finden konnten. Die Behauptung
    basiert offenkundig auf der Lüge. Schließlich
    hätten sie ihn nur per Handy-Ortung nur
    dort abholen können, wo er sich
    gerade befindet.
    .
    Wahrheit ist, dass die Fahnder
    ihn nicht finden wollten.
    .
    Warum hier BILD ihre Leser belügt,
    soll sie uns selbst sagen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 24. Juni 2014
    3.

    Schlimm ist, dass die Medien oft einen Angeklagten
    bereits in den Zeitungen so behandelt als wäre
    seine Schuld erwiesen und die Richter
    brauchen nur noch das Strafmaß
    festlegen.
    .
    So geschehen, bei Jörg Kachelmann.
    Das möglicherweise sich die Staatsanwaltschaft
    von Zeugen bzw. vermeintlichen Opfern
    täuschen lies und einen Falschen
    auf die Anklagebank zerrte,
    kommt das Gericht oft
    nicht.
    .
    Oft sind die Falschen auf die Anklage-
    bank gezerrt und verurteilt worden.
    .
    Bei Ärzten redet man dann von *Ärztepfusch.*
    In einigen Fällen, erhalten die Opfer eine
    Entschädigung und die Täter
    eine Strafe.
    .
    Richter haben auch schon oft gegen Recht
    und Gesetz (ZPO, StPO usw.) verstoßen.
    Aber das ein Richter diesbezüglich
    bestraft wurde, ist äusserst
    selten.
    .
    Richter, Staatsanwälte und Politiker sollten
    genauso der Rechtsprechung unterliegen,
    wie jeder andere Bürger auch.
    .
    Aber leider ist das in einem
    Unrechtsstaat nicht so.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 24. Juni 2014
    4.

    BILD - 24. Juni 2014
    teilt mit, dass Schumi´s Krankenakte gestohlen
    und für ca. 50 Taus. € diversen Zeitungen
    angeboten wurde..
    .
    Mein Frage:
    *Macht sich eine Zeitung strafbar, wenn
    sie den Dieb nicht anzeigt!*
    .

  5. Autor Erhard Jakob
    am 26. Juni 2014
    5.

    Meine Antwort:
    .
    Wenn sich ein Staat nicht strafbar macht,
    wenn er gemauste *Bank-Daten* kauft.
    .
    Dann wird sich eine Zeitung sicher auch
    nicht strafbar machen, wenn sie gemau-
    ste *Kranken-Daten* kauft.
    .
    Nur mit dem Unterschied: Bei den Bank-
    Daten hatte ich Verständnis und bei
    den Kranken-Daten habe ich
    kein Verständnis.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 27. Juni 2014
    6.

    Zu: Justiz bzw. *Das Raucher-Urteil*.
    .
    Im Gegensatz zu mir, wird das Urteil von
    der >vierten Gewalt< sehr geschollten.
    .
    In Hinblick auf die Berichterstattung, ergibt
    sich jedoch ein krasser Widerspruch,
    der laut nach Aufklärung schreit.
    .
    Die Einen behaupten, dass der Raucher seine
    Wohnungstür zum Hausflur nicht richtig
    abgedichtet haben soll und deshalb
    das Haus verstänkert wurde.
    .
    Die Anderen sagen wiederum, dass er nicht
    die Fenster sondern die Wohnungstür
    geöffnet haben soll, damit der Mief
    aus seiner Wohnung abzieht.
    .
    Abgesehen, dass ich das Urteil in beiden
    Fällen >i. O.< finde, ist das schon ein
    himmelweiter Unterschied.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juni 2014
    7.

    In der Justizministerkonferenz 2014 auf Rügen wurde vorgeschlagen,
    mehr Tranzparenz bei Gerichtsverhandlungen (TV-Übertragungen)
    zuzulassen um somit das Vertrauen in die Rechtssprechung,
    zu erhöhen.
    .
    Aus meiner Sicht ist das ein guter Schritt
    in die richtige Richtung.
    .
    Allerdings können Prozessbeobachter die meisten Gerichts-
    verhandlungen jetzt schon besuchen, weil sie öffentlich sind.
    Leider wird von diese Möglichkeit aus meiner Sicht
    viel zu wenig Gebrauch gemacht.
    .
    Am 9. Juli 2014 - 10 Uhr stehe ich am AG Kamenz selbst vor Gericht.
    Im Vordergrund geht es um einen gebrochenen Mietvertrag.
    Doch im Hintergrund geht es wohl mehr
    um Urkundenfälschung usw..
    .
    Interessierte sind natürlich
    ganz herzlich eingeladen.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juni 2014
    8.

    In einer Demokratie muss es einerseits eine strenge
    Trennung von Politik und Justiz geben. Das heißt,
    Politiker (hier: Justizminister) dürfen nicht den
    Staatsanwälten vorschreiben, welche Straf-
    taten sie aufklären und welche sie
    nicht aufklären sollen.
    .
    Politiker dürfen den Richtern nicht vorschreiben,
    welches Strafmaß der Täter bekommen soll.
    Und, ob der Kläger oder der Beklagte
    Recht bekommen soll.
    .
    Leider gilt das in unserer Demokratie nicht.
    In Deutschland ist der Justizminister
    gegenüber dem Staatsanwalt
    weisungsbefugt.
    .
    Auch bestimmt in vielen Fällen das Geld,
    wer Recht bekommt und wer nicht.
    .
    Das ist bereits in der Prozessstrategie verankert.
    Geldhabende können mit unnötigen und unbegründeten
    Anträgen den Prozess solange verzögern, bis der
    Rechthabende schon auf biologischen Gründen
    nicht mehr von dem Recht hat, um welches
    er kämpft.
    .
    Auch werden Richter nicht vom Volk gewählt, sondern
    von Politikern ein-, um- und abgesetzt. Das hat nun
    wirklich nichts mit einer *Drei-Gewalten-Teilung*
    zu tun.
    .
    Am 9. Juli 2014 stehe ich um 10 Uhr vor dem AG in Kamenz.
    Vordergründig geht es um Vertragsbruch. Im Hintergrund
    geht es aber auch um Einflußnahme der Politik
    in die Rechtssprechung.
    .
    Inwieweit hier ein unabhängiger und unbefangener
    Richter ein Urteil IM NAMEN DES VOLKES
    verkündet wird, bleibt abzuwarten.
    .
    Zumindest ist die Verhandlung öffentlich
    und Prozessbeobachter sind ganz
    herzlich eingeladen.

  9. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.