Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Lea Wegner am 07. Juli 2017
7199 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Trotz BAföG nicht vor Rundfunkbeitrag geschützt - wie ist das möglich?

Sehr geehrte Frau Merkel, sehr geehrte Damen und Herren,

Ich war von 07/2010 bis 10/2011 Schülerin mit ALG2 Anspruch und von 10/2011 bis 09/2012 Studentin mit BAföG Anspruch.
Gut 5 bis 6 Jahre später erteilt der NDR der Landeshauptstadt Schwerin eine Vollstreckungsmaßnahme gegen mich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im Zeitraum vom 03/2011 bis 04/2012 ohne vorherigen Beitragsbescheid oder Mahnungen und obwohl mir der NDR bestätigt, dass mein Antrag auf Abmeldung mit allen nötigen Dokumenten vorlag, scheine ich der Vollstreckungsankündigung nichts entgegen setzen zu können.

Wieso gibt es diese Regelungen, dass ALG2 Empfänger und BAföG Schüler und Studenten von der Beitragspflicht befreit sind, wenn dies allem Anschein nach überhaupt keine Relevanz hat und die Rundfunkanstalten sich einfach darüber hinweg setzen können und die betroffene Person rein gar nichts tun kann um sich dagegen zu wehren?
Wie können Sie als Regierung, die uns Bürger und unsere Rechte schützen sollten, sowas überhaupt zulassen? Wieso ist es überhaupt möglich, dass eine nicht staatliche Einrichtung Vollstreckungsmaßnahmen einleiten kann?

Ich bin momentan furchtbar traurig über so wenig Schutz gegenüber meinen Rechten. Ich fühle mich nicht mehr als freier Mensch, dem es erlaubt ist für seine Rechte einzutreten, wenn es schon kein anderer tut. Denn ich kann anscheinend wirklich nichts machen, ganz gleich ob ich nach dem Gesetz eigentlich befreit war von der Beitragspflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wegner