Sehr geehrter Herr Hedden,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für die TTIP-Verhandlungen gilt ein hohes Maß an Transparenz. So werden TTIP-Texte seit dem 1. Dezember 2014 für alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments zugänglich gemacht, weniger TTIP-Verhandlungsdokumente als „EU restricted“ gekennzeichnet und mehr Verhandlungstexte veröffentlicht. Es kann allerdings nicht sein, dass die Gespräche der Delegationen auf dem offenen Markt ausgetragen werden. Damit würde man die eigene Verhandlungsposition schwächen. Gewerkschaften und Arbeitgeber verhandeln auch hinter verschlossenen Türen über ihre Tarifverträge.
Die Bundeskanzlerin betont immer wieder, dass die EU keines ihrer grundlegenden Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder Umwelt aufheben wird. Aus diesem Grund wird es auf keinen Fall zu einer Aufweichung von Standards in der Chemikaliensicherheit kommen. Eine gegenseitige Anerkennung ist nur möglich, wenn das angestrebte Schutzniveau vergleichbar ist. Die chemierelevanten Regulierungen, TSCA in den USA und REACH in Europa, dienen in erster Linie dazu, bestimmte Handelshürden auszuräumen, ohne den Schutzstandard zu senken.
Würde man die dieselben chemischen Stoffe mit identischen Warnhinweisen und -symbolen versehen, müsste man sie an der Grenze nicht mehr umverpacken oder umetikettieren. Das würde zu mehr Sicherheit und weniger Kosten führen. Durch den Wegfall von Zöllen und doppelten Standards soll es auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Wachstum geben. Zudem bietet das Abkommen die Möglichkeit, etwas für die Standardsetzung weltweit zu tun. Aus vielen guten Gründen setzt sich die Bundeskanzlerin deshalb für das Freihandelsabkommen ein.
Für die Bundesregierung ist die demokratische Legitimation des TTIP entscheidend. Am Ende ist für das Abkommen ein einstimmiger Beschluss der EU-Mitgliedstaaten im Rat nötig, ebenso eine Ratifizierung durch das Europäische Parlament sowie durch Bundestag und Bundesrat. Bei einem derart wichtigen Abkommen sollten nationale Parlamente befasst werden und das Abkommen demokratisch legitimieren.
Weiter Informationen:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Freihan...
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandels... "
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. Mai 2015
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