Sehr geehrter Herr Redecker,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundeskanzlerin ist bestürzt über die feige und brutale Gewalttat, der Tuğçe A. zum Opfer gefallen ist. Sie zollt dem Mut und der Zivilcourage von Tuğçe tiefen Respekt. Ihr Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden. Eine solche Tat ist nicht hinnehmbar.
Sehr viele Menschen in Deutschland fühlen mit der Familie und verurteilen die Tat aus tiefstem Herzen. Die großen Zeichen der Solidarität, die in ganz Deutschland erfolgt sind, haben dies eindrucksvoll gezeigt. Für die gerechte Bestrafung des Täters sind die Justizbehörden zuständig.
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Daher gehen die deutschen Behörden entschlossen gegen jegliche Art von Gewalt vor und sorgen dafür, dass die Täter ihre gerechte Strafe erhalten. Über die Strafverfolgung und die Strafzumessung entscheiden in Deutschland die unabhängigen Gerichte nach Recht und Gesetz.
Die Todesstrafe ist in Deutschland nach Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft. Bei Mord und Totschlag sieht das deutsche Strafgesetzbuch eine bis lebenslange Freiheitsstrafe vor, die höchste Strafe des deutschen Strafrechts. Frühestens nach 15 Jahren kann ein zu lebenslanger Haft Verurteilter eine vorzeitige Haftentlassung beantragen. Darüber entscheidet dann ein Gericht.
Die konkrete Freiheitsstrafe setzen die Strafgerichte unparteiisch und unabhängig fest. Dies ist Ausdruck einer funktionierenden Demokratie und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats. In ihrer Urteilsfindung haben die Richter alle Umstände gegeneinander abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen. Dazu gehören die konkreten Umstände der Tat wie auch beispielsweise das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen.
Die Strafzumessung gegenüber minderjährigen Straftätern und Heranwachsenden unterliegt den Regeln des Jugendgerichtsgesetzes. Um die Jugendkriminalität wirksamer zu bekämpfen, ist das Jugendstrafrecht 2012 in einigen Punkten verschärft worden. So stieg das Höchstmaß der Strafe für Heranwachsende bei Mord auf 15 Jahre. Außerdem wurde der sogenannte Warnschussarrest eingeführt.
Mehr Informationen über die gesetzlichen Regelungen zur Strafzumessung, den Rechtsfolgen des Mordes, des Totschlags und den Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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