Sehr geehrter Herr Rittner,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Neuregelung berücksichtigt auch die Fahrzeuge mit Euro 5-Norm. Möglicherweise fällt ihr Fahrzeug unter diese Kategorie. Dann könnten Sie von der neuen Besteuerung profitieren.
Denn die Euro 5er werden nach Inkrafttreten der neuen Kfz-Steuer nach der günstigeren Regelung besteuert. Das Finanzamt wird also einen Vergleich zwischen alter und neuer Regelung anstellen.
Hier können Sie die künftige Kfz-Steuer für Diesel-Fahrzeuge nachlesen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55228/DE/Buerger...
Weitere Informationen
http://www.bundesregierung.de/nn_66730/Content/DE/Artikel...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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