Sehr geehrte Frau Kunz,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich durch Beiträge und einen Bundeszuschuss. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 15,5 Prozent vom Brutto- einkommen. Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent. Würde man ihren Anteil verringern, müssten die Kosten im Gesundheitswesen anders gedeckt werden. Sie schlagen vor, das aus den vorhandenen Überschüssen zu finanzieren. Sollte aber die Zahl der Arbeitslosen in Zukunft wieder steigen, werden Überschüsse als Reserven gebraucht. Einige Kassen müssten sonst Zusatzbeiträge erheben.
Eine weitere Alternative wäre, den Arbeitgeberbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung anzuheben. Er wurde 2011 aber aus gutem Grund auf 7,3 Prozent festgelegt. Denn ein steigender Beitrag verteuert die Arbeitskosten und gefährdet damit Arbeitsplätze. Die Krankenkassen stehen finanziell im Augenblick gerade deshalb gut da, weil viele Bürgerinnen und Bürger Arbeit haben und – ebenso wie die Arbeitgeber – Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen.
Die Bundesregierung hat daher einen anderen Weg gewählt, um die Bürger- innen und Bürger zu entlasten: Sie schafft die Praxisgebühr ab. Patienten müssen ab Januar 2013 nicht mehr zehn Euro pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt bezahlen. Damit fällt für viele ein Ärgernis beim Arztbesuch weg. Insgesamt werden die Bürger damit um 1,8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Und für die Ärzte bedeutet das weniger Bürokratie und mehr Zeit für ihre Patienten.
Mehr Informationen: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/beitraege-sozi...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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