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Beantwortet
Autor Jan Wieland am 28. Juli 2014
10217 Leser · 3 Kommentare

Außenpolitik

Umgang mit Menschenrechtsverletzungen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

in den vergangen Tagen und Wochen bereiten auch in der Internetcomunity Situationen wie die in Israel große Sorgen. Konfliktherde sind zwar nicht neu, brechen aber doch neu auf. In der vergangenen Woche wurde vom Israelischen Militär eine UN-Flüchtlingsschule angegriffen. (http://www.tagesschau.de/ausland/gaza-200.html) Nach meinem dafürhalten ist dies ein vergehen gegen die Menschenrechtskonventionen. Gibt es Bestrebungen, ein solches Verhalten mindestens zu verurteilen oder sogar zu sanktionieren? Wenn dem nicht so ist, was sind dann Gründe dafür? Sind ähnliche Forderungen der Hamas gegenüber sinnvoll?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Wieland

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. September 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Wieland,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Leid der Zivilbevölkerung durch die Kampfhandlungen in und um Gaza hat die Menschen in aller Welt bewegt und erschüttert. Die friedliche Lösung des Nahost-Konfliktes zählt auch deshalb zu den außenpolitischen Prioritäten der Bundes-regierung.

Die inzwischen eingetretene Waffenruhe zwischen den Konfliktparteien gibt Anlass zur Hoffnung, dass es zu einem dauerhaften Ende der Gewalt in und um Gaza kommt. Deutschland hat die Verhandlungen in Kairo unterstützt, auch durch gemeinsame Vorschläge des deutschen, des französischen und des britischen Außenministers.

Angesichts der vielen Opfer und Zerstörungen geht es jetzt darum, die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich eine solche Tragödie nicht wiederholt. Eine dauerhafte Lösung ist notwendig, die den Beschuss Israels aus Gaza verhindert und zugleich die Lebensbedingungen im Gaza-Streifen nachhaltig verbessert. Die jüngste Eskalation der Gewalt hat gezeigt, wie wichtig es ist, den politischen Prozess zu einer Zwei-Staaten-Lösung neu anzustoßen.

Weitere Informationen: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_AAFADCEBC45A6BC45624B5...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 03. August 2014
    1.

    Wenn die UN-Soldaten es zugelassen haben, dass die
    Hamas in dieser Schule Waffen versteckt haben, dann
    sollte man die Soldaten zur Rechenschaft ziehen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 10. August 2014
    2.

    Wenn ein Krankenwagen >gekennzeichnet mit einem
    *Roten Kreuz* für Waffentransporte missbraucht wird.
    Dann sollte man die Verantwortlichen des *Rot-Kreuz
    Wagens* zur Verantwortung ziehen. Und nicht die,
    welche das Auto in die Luft gesprengt haben.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 27. August 2014
    3.

    Jan,
    solche Verstöße kann man immer von zwei Seiten aus betrachten.
    Ihre Sicht der Dinge wurden hier dargestellt. Es fehlt aber noch
    die Meinung, welcher die "Rechtsverletzung" aus einem
    anderen Blickwinkel darstellt.
    .
    Wenn dieser den Nachweis erbringen kann, dass die besagte
    Schule nicht als genutzt sondern als Kaserne und Waffen-
    lager missbraucht wurde, sieht die Rechtsverletzung
    ganz anders aus.
    .
    Wie gesagt, man muss eine Sache immer
    von beiden Seiten betrachten.

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