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Beantwortet
Autor Ulrike Halmich am 24. Juli 2009
34398 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Umweltfrevel und Verstoß gegen europäisches Tierschutzrecht

Sehr geehrte Frau Kanzlerin

Wieso wird einer Minderheit erlaubt unter dem Deckmantel des Naturschutzes die deutsche Landschaft weiterhin mit Blei und anderen schädlichen Materialien vollzupumpen ?
Einerseits wird rauchen verboten Osterfeuer verboten und selbst das Wasserlassen in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit.
Aber der Abschuß von Tieren mit Tonnen von Blei ist weiterhin gestattet.
Wir alle sind empört über das Waleschlachten aber unsere Feldsportschützen machen sich einen Spaß daraus aus Lust und Dollerei unter europäischem Schutz stehende Vögel abzuschießen und das mit Sondergenehmigungen die deutsche Behörden wider besseren Wissens ausstellen.
Alle beklagen die Verrohung der Jugend durch Videospiele aber es sieht keiner hin wenn Jäger aufrüsten als wenn sie in den Krieg ziehen ,
und das in für jederman, auch Kinder zugänglichen Foren wie "Wild und Hund "
http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=55174&...
Schauen sie sich dort mal die Ausrüstung an .
Schreckliche Videos z.B. auf " Youtube" nur ein Beispiel
http://www.youtube.com/watch?v=zqrl8lj-1Go
werden eingestellt wo diese Jäger mit ihren Abschüssen prahlen und man muß mit ansehen wie die Vögel unter Schmezensschreien abgeknallt werden ;die Altvögel wollen ihren Jungen helfen und werden dann ebenfalls abgeschossen.
Ist das nun die neue umweltfreundliche Bundesrepublik die den Umweltschutz auf ihre Fahnen geschrieben hat.
Ich bin sicher nicht die einzige die darauf eine ehrliche Antwort hätte.

mit freundliche Grüßen Ulrike Halmich

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. August 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Halmich,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Jagd in Deutschland umfasst den Schutz und die nachhaltige Nutzung bestimmter wildlebender Tierarten. Es gilt das Jagdrecht des Bundes und der Länder.
Die Jagd ist insoweit auch ein Baustein der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt, die das Bundeskabinett am 7. November 2007 beschlossen hat.
Zentrale Vorschriften des Jagdrechts enthalten Regelungen zum Arten- und Tierschutz. So besteht die Verpflichtung zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie zur Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Ferner dürfen z.B. die für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntiere in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere nicht bejagt werden.
Szenen, wie sie in dem youtube-Video dargestellt sind (Abschuss von Elterntieren in der Brut- und Aufzuchtzeit) sind in Deutschland unter Strafe gestellt.
Die Verwendung von Bleimunition (Bleischrot) ist bei der Jagd an Gewässern bereits heute in Deutschland weitgehend verboten.
Im Bereich der Kugelmunition laufen verschiedene Untersuchungen, um Ersatzmaterialien zu Blei zu finden. Die Bundesregierung steht Alternativmaterialien offen gegenüber. Sie müssen aber auch auf ihre Unschädlichkeit geprüft werden und insbesondere Anforderungen des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes gerecht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung