Sehr geehrter Herr Schwerdt,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie stellen darin richtig fest, dass die Hochschulen in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 bestärkt. Darin stellte es fest, dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, wenn der Bund den Ländern Gebührenfreiheit des Studiums vorschreibt.
Wie Sie sicher wissen, haben Studierende und Verbände bereits mit Bezug zum UN-Sozialpakt vergeblich gegen Studiengebühren geklagt (siehe u.a. Urteil des Niedersächsischen Verwaltungsgerichts vom 8.6.2007: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05...).
In die Zuständigkeit des Bundes fällt die Studienförderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfög) sowie die Vergabe von Studienkrediten. Damit entspricht die Bundesregierung der entscheidenden Forderung des UN-Sozialpakts: der Sicherung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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