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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor S. Schwerdt am 13. Juli 2008
14804 Leser · 0 Kommentare

Bildung

UN-Sozialpakt

Sehr geehrtes Presse- und Informationsamt,

im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen, der bereits 1966 in Deutschland ratifiziert wurde steht fast wortwörtlich, dass die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet den Hochschulunterricht unentgeltlich zu gestalten.

"(2) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts...

c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss;"

(siehe Artikel 13.2.c)

In einer aktuellen Fragestunde des Parlaments wurde dieser Umstand von Frau Cornelia Hirsch bereits angesprochen. Die etwas überraschende Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Andreas Storm, dass Unenentgeltlichkeit auch durch zinsgünstige Kredite hergestellt wird, kann man im Plenarprotokoll 16/120 vom 24. Oktober 2007 nachlesen.

Ich weiss, dass die Hochschulen im Verantwortungsbereich der Länder liegen, aber wenn der Bund den Sozialpakt verabschiedet hat, wieso sorgt der Bund dann nicht auch dafür, dass dieser so umgesetzt wird, wie er vom Großteil der Menschen auch interpretiert wird?
Unentgeltlichkeit heisst nunmal kostenlos und nicht auf günstiger Darlehensbasis.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schwerdt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. August 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schwerdt,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie stellen darin richtig fest, dass die Hochschulen in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 bestärkt. Darin stellte es fest, dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, wenn der Bund den Ländern Gebührenfreiheit des Studiums vorschreibt.

Wie Sie sicher wissen, haben Studierende und Verbände bereits mit Bezug zum UN-Sozialpakt vergeblich gegen Studiengebühren geklagt (siehe u.a. Urteil des Niedersächsischen Verwaltungsgerichts vom 8.6.2007: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05...).

In die Zuständigkeit des Bundes fällt die Studienförderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfög) sowie die Vergabe von Studienkrediten. Damit entspricht die Bundesregierung der entscheidenden Forderung des UN-Sozialpakts: der Sicherung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung