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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor sibylle pless am 03. Januar 2011
16307 Leser · 3 Kommentare

Gesundheit

Unbezahlbare Arzneimittelkosten

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich bin ziemlich krank und bekomme zum widerholten Male Arzneimittel per Rezept verordnet, welche erhebliche Summen kosten, aber von mir selbst bezahlt werden müssen, was ich nicht kann, da ich wesentlich weniger Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme als ein HartzIV-Empfänger.

Ich fühle mich nicht nur als Mensch 3. Klasse, sondern auch betrogen, denn ich habe und zahle immer noch erhebliche Krankenkassenbeiträge. Was geschieht damit, wenn man die Medikamente selbst zahlen muß?

Ich werde nunmehr kränker und verursache deshalb erhebliche Mehrkosten, weil ich mir die bisher verordneten Medikamente nicht leisten kann.

Ich finde dies skandalös und unverantwortlich allen Bürgern gegenüber, welche finanziell in gleicher Lage sind wie ich.

M.frdl. Gr.
Sibylle Pless

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. Februar 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Pless,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anspruch auf eine medizinische Versorgung, die ausreichend und bedarfsgerecht ist sowie dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht. Die Versorgung muss zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss wirtschaftlich erbracht werden. Die Vertragsärzte sind im Rahmen ihres sogenannten Sicherstellungsauftrages verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen.

Wie Sie wissen, müssen sich Versicherte allerdings an den Kosten bestimmter Leistungen beteiligen. Der Eigenanteil soll bewirken, dass jeder Einzelne Wert darauf legt, Leistungen kostenbewusst und verantwortungsvoll in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich zahlen Versicherte Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro. Auch sind nie mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu entrichten.

Belastungsgrenzen sorgen dafür, dass kranke und behinderte Menschen die medizinische Versorgung in vollem Umfang erhalten, aber durch die gesetzlichen Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden. Fragen hierzu beantwortet Ihre Krankenkasse.

Darüber hinaus können für Sie Mehrkosten entstehen, wenn der Arzt Ihnen ein Arzneimittel verordnet, dessen Preis oberhalb des Festbetrags liegt. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für verordnete Arzneimittel grundsätzlich nur bis zu dem Festbetrag. Ist ein Arzneimittel teurer, haben die Versicherten die Wahl. Sie können entweder die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen oder sie bekommen ohne Mehrkosten ein anderes Arzneimittel, das therapeutisch gleichwertig ist.

Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des behandelnden Arztes, der Ihr Krankheitsbild kennt, zu entscheiden, welches Arzneimittel zu Ihrer Behandlung notwendig ist. Entscheidet sich der Arzt für ein Arzneimittel über dem Festbetrag, ist er gesetzlich verpflichtet, seine Verordnungsentscheidung zu begründen und Sie über die Selbstkostenbeteiligung aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 27. Januar 2011
    1.

    Frau Pless muss doch geholfen werden können! Steht ihr nicht die soziale Mindestsicherung zu? Ich meine, schnelle und unbürokratische Hilfe müsste in diesem Fall möglich sein. Vielleicht genügt es, wenn man sie über die Möglichkeiten informiert, wie sie zu ihrem Recht kommen kann.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 28. Januar 2011
    2.

    Deutschland hat ganz sicher das beste
    Gesundheitssystem der Welt.
    .
    Davon bin ich auch überzeugt.
    .
    Nur krank darf man eben nicht werden.
    Vor allem nicht die Armen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 30. Januar 2011
    3.

    *Recht haben und Recht kriegen" sind
    zwei völlig unterschiedlich Schuhe.
    .
    Frau Pless hat doch gar nicht das
    Geld um ihr Recht zu kriegen.

    Ende der 50ziger oder Anfang der 60ziger
    Jahre wurde in der BRD der Film mit
    dem bezeichnenden Titel:
    .
    *Weil du arm bist mußt
    du früher Sterben*
    .
    gedreht.
    .
    Viel hat sich in dieser Sache nach
    einem halben Jahrhundert
    nicht geändert.

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