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Abstimmungszeit beendet
Autor Sonja Sonne am 16. August 2010
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Soziales

ungedeckte Wohnkosten bei Ausbildung und BAFÖG

Sehr geehrtes Team von Frau Merkel,

meine 25-j. behinderte Tochter absolviert in einem Bildungswerk eine Berufsausbildung. Dafür erhält sie Ausbildungsgeld (BAFÖG-Leistungen). Dieses Ausbildungsgeld beinhaltet 218 € "Miete". Die Miete meiner Tochter beläuft sich aber auf 333 €. Diese Miete wäre beim ALG II Bezug angemessen. Nun kämpft meine Tochter trotz Krankheit und Ausbildung seit exakt 3 Jahren gegen die Bagis bzgl. ihrer ungedeckten Wohnkosten. Seit ca. 1,5 Jahren mit Hilfe eines Rechtsanwalt und Hilfe des Gerichts. Vorher ging es um die Nichtanrechnung des Kindergeld, seit dem BSG-Urteil im März 2010 um den Deckelungsbedarf für den Zuschuss nach §22 - Abs. 7 SGB II lt. BSG Entscheidung. Die Ausbildung endet - hoffentlich erfolgreich - im Sommer 2011. Die Bagis weigert sich weiterhin einen Zuschuss der ungedeckten Wohnkosten zu übernehmen.

Können sie sich vorstellen, wie belastend dieser Kampf ist? Gesundheitlich, finanziell sowie auch zeitraubend sowie ausbildungsstörend als ausbildungsfördernd?

Warum werden Gesetzestexte nicht so formuliert, das zumindestens die Menschen, die diese Gesetze anwenden sollen, diese auch richtig verstehen und umsetzen?

Die Gesetzestexte bzgl. der Diäten-/Erhöhungen für Politiker, werden doch auch nicht missverstanden oder gibt es da auch so langjährige Gerichtsverfahren?

Wer bezahlt die Kosten für diese langwierigen sowie unnötigen Gerichtsverfahren, die nur aufgrund mißverständlichen Gesetzestexte entstehen?

Meine Tochter bezog vor ihrer Ausbildung ALG II, wo ihre Miete voll angerechnet wurde. Warum gelten bei anderen staatlichen Leistungen nicht die gleichen Berechnungsgrundlagen?

Warum werden BAFÖG-Empfänger bei der Mietberechnung schlechter gestellt als ALG II Empfänger? Für mich stellt das eine Ungleichbehandlung dar!

Bitte erklären sie mir den §22 Abs. 7 SGB II so, das auch ich ihn als betroffene Angehörige verstehen kann.

Bitte verweisen sie mich nicht auf Nichtssagende Antworten aus ähnlichen Anfragen an sie bzw. man solle sich vor Ort ans zuständige Amt wenden, weil man zu Einzelfällen nichts sagen könne. Ich erwarte auch keine Rechtsauskunft, sondern nur eine verständliche Erklärung des § 22 - Abs. 7. Denn dieses ist definitiv kein Einzelfall. Es betrifft sehr viele junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren und auf BAFÖG-Leistungen angewiesen sind.

Über eine aussagekräftige Antwort, wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

eine Mutter, die den Glauben an die Gerechtigkeit schon lange verloren hat.