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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor T. Dr. Dipl.-Phys. Schindler am 17. Januar 2013
9577 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Ungerechte Krankenkassenbeiträge bei Selbständigen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

bei allen Steuerarten wird in selbständiger Tätigkeit immer über die Jahre rückgerechnet und ausgeglichen / bilanziert.

Bin ich als Selbständiger jedoch freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert, so ist das nicht der Fall.

Besonders problematisch ist dies bei fallendem wirtschaftlichen Erfolg und gleichzeitiger Annäherung an die Beitragsbemessungsgrenze.

Hier hat die KK von Gesetzes wegen das Recht auf Basis des höheren Einkommensteuerbescheids aus früheren Jahren festzusetzen, auch wenn die tatsächliche Einkommensentwicklung dem gar nicht enspricht.

In Zeiten steigenden wirtschaftlichen Erfolges werden rückwirkend die Beiträge regelmäßig nachgefordert.

Die Ungerechtigkeit ist nun, dass eine Beitragsbilanzierung NICHT mehr erfolgt.

Ich bin nun an die Kulanz der Kasse gebunden. Sofern diese streng nach dem Gesetz handelt können Härten entstehen.

Sie mögen einwenden, dass jederzeit einen reduzierten Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts besorgen kann. Wer aber sieht so gleich die kurzfristigen Entwicklungen der folgenden 2-3 Monate ab?

In meinem Fall droht nun die Festsetzung der Höchstbeiträge für 2012 (auf Basis des EK-Bescheides 2011) obgleich ich ca. 10.000 EUR **unter** der Beitragsbemessungsgrenze liegen werde.

Gerade die Selbständigen, die also den gesamten Tag für Ihre Existenz sorgen und dennoch ein relativ geringes Einkommen erzielen werden unangemessen benachteiligt.

Meine Frage lautet also:

Warum müssen freiwillig versicherte Selbständige diese ungerechte Beitragserhebung akzeptieren?

Vielen Dank

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Februar 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Dr. Schindler,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir möchten zunächst um Verständnis bitten, dass das Bundespresseamt keine Einzelfall- oder Rechtsberatung leisten kann.

Grundsätzlich ist es so: Wenn das Einkommen einbricht, kann das bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes über das voraussichtliche Einkommen und die zu zahlenden Steuern. Liegt das angenommene Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel niedriger als im letzten Einkommensteuerbescheid, gilt der Selbstständige als unverhältnismäßig belastet. Der Beitrag wird entsprechend reduziert. Sobald ein neuer Einkommenssteuerbescheid vorliegt, ist dieser maßgeblich.

Im Einzelfall empfiehlt es sich immer, mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen. Im Zweifel können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. das Bundesversicherungsamt) wenden oder Widerspruch einlegen. Denkbar wäre auch eine Anfrage zur Stundung von Beiträgen.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung