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Beantwortet
Autor Stefan Langwald am 11. September 2008
16044 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Ungerechtigkeiten der Lohnsteuer

Sehr geehrte Frau Merkel,

meine Frage: Wenn ein Deutscher (Steuerklasse 1) 1200 Euro Brutto hat, sind seine Abzüge bei knapp ~22%. Verdient er 2400 Euro Brutto sind seine Abzüge ~32%. Je mehr der Bürger verdient umso exponzenzieller wächst der Abgabensatz.
Ausgerechnet bedeutet das, bei doppeltem Lohn bezahlt er gleich dreimal soviele Steuern.

Wo sollen die Anreize für Leistungssteigerung liegen, wenn man für Erfolg regelrecht bestraft wird? Warum keinen festen Steuersatz für die Lohnabgaben? (Kl. 1 30%, Kl. 2 22%) usw.

Wie wollen Sie es schaffen, dass Leistungsträger und Verdiener mit > 5000€ oder mehr Brutto hier in Deutschland bleiben und nicht ihren Wohnsitz woanders hin verlagern, wo diese Ungerechtigkeit nicht besteht?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Langwald

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Oktober 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Langwald,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung hat die Steuerzahler bei der Einkommensteuer bereits in den vergangenen Jahren erheblich entlastet. Die Steuersätze bei der Einkommensteuer waren seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie so niedrig wie jetzt. Durch eine soziale und leistungsgerechte Verteilung der Belastungen hat die Bundesregierung wieder mehr Steuergerechtigkeit geschaffen.

Die Mehrzahl der Bevölkerung empfindet es dabei als gerecht, wenn der Steuersatz mit der Höhe des Bruttoeinkommens steigt. Darum ist der Einkommenssteuertarif in Deutschland nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit progressiv gestaltet. So führen diejenigen, die mehr verdienen, auch einen größeren Teil ihres Einkommens ab als jene, die über geringere Einkünfte verfügen.

Der progressive Einkommensteuertarif beginnt mit dem Eingangssteuersatz von 15 Prozent. Er wird nach dem Grundfreibetrag ab 7.665 Euro Jahreseinkommen fällig. Von da an steigt der Steuersatz schrittweise: bis zu einem Jahreseinkommen von 12.700 Euro zunächst auf 24 Prozent, dann auf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent (ab 52.152 Euro Jahreseinkommen).

Allerdings ist der prozentuale Anteil der Einkommensteuer am Einkommen – der sogenannte Durchschnittssatz – wesentlich niedriger als der von Ihnen genannte Grenzsteuersatz. Denn der jeweils höhere Steuersatz ist nie für das gesamte Einkommen fällig. Er wird nur für die Einkommensbeträge berechnet, die die nächste Steuerstufe überstiegen. Freibeträge, zum Beispiel für Alleinerziehende, für Kinder oder für pflegebedürftige Angehörige, verringern zusätzlich die individuelle Steuerbelastung.

Gerade hat das Bundeskabinett umfangreiche Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben durch die Absenkung des paritätisch zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrages auf 2,8 Prozent ab 2009 stabil und damit unter 40 Prozent. Zudem gibt es steuerliche Erleichterungen und mehr Geld für Familien. Diese Entlastungen sind solide finanziert. Das ist wesentlich angesichts der Tatsache, dass gegenwärtig 15 Prozent des Bundeshaushalts für Zinszahlungen aufzuwenden sind. Entlastungen auf Pump müssten dem Bürger an anderer Stelle wieder genommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Steuergerechtigkeit:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buerger...

Informationen zur Einkommensteuer:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buerger...

Progressiver Einkommensteuertarif (Arbeitsmaterial für Schüler):

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_60650/DE/BMF__St...

Bürger entlasten – Wachstumskräfte ankurbeln:

http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung