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Abstimmungszeit beendet
Autor Monika Meier am 12. Dezember 2011
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Soziales

Ungleichbehandlung von Erben

Werte Frau Bundeskanzlerin!

Wenn man Hartz4 erhält und ein Erbe in Form von Bargeld bekommt, wird das Ganze auf ein halbes Jahr verrechnet, da es ja Einkommen ist.

Hätte man ein Haus geerbt und dieses später verkauft, wäre das Bargeld dann Vermögen. Und man hätte pro Lebensjahr etwas behalten dürfen.

Wie kann es sein, das es so Erben so ungleich behandelt wird?

Bargeld ist Einkommen und Haus, was verkauft wird, ist per Definition Vermögen.

Da werden die Kinder noch bestraft, die jahrelang ihre Eltern gepflegt haben.

Und die Kinder der Eltern, bei denen Eigenheim vorhanden ist, denen es gut ging, dürfen dann beim Hausverkauf als Hartz4 Empfänger Vermögen behalten.

Wie passt das zusammen?

Mit freundl. Gruß