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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
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- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Universitätsstandards- Vergabe/Anerkennung von Doktortiteln
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit großer Betroffenheit verfolge ich (Physikerin ohne Promotion) die Diskussion um unseren Wissenschaftsstandort, der sich aus meiner Sicht inzwischen lächerlich macht und die deutsche Reputation gefährdet.
Warum legen Sie nicht ein Datum fest, (z.B. das Jahr seit dem es das rechnergestützte Plagiatsfindungsprogramm als technisches Hilfsmittel für die Professoren gibt) für das eine vollständige Aufarbeitung aller seither geschriebenen Doktorarbeiten verpflichtend für die Universitäten ist und als Prüfschritt von den Professoren auch zukünftig abzuzeichnen ist?
Wäre es nicht sinnvoll damit zu verbinden, dass alle vorher vergebenen Doktortitel Bestandsschutz genießen sollten und die Diskussion ein Ende hat?
(Das ist auch ein ´Friedensangebot´ an alle anderen betroffenen Politiker und Würdenträger anderer Colour.)
Wäre es nicht eine Strategische Maßnahme, wenn Frau Schavan als Forschungsministerin dies den Universitäten abverlangen würde und auf Ihre Klage verzichtete?
Es sollte hoffentlich allen klar sein, dass vor 30 Jahren ein anderer Stand von Wissenschaft und Technik vorlag.Es wäre nur teuer und unproduktiv, wenn wir die Maßstäbe von heute auf früher übertragen wollten.
Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle ein glückliches Händchen, insbesondere hoffe ich, dass die punktuelle Defamierung einzelner Koalitionspolitiker durch konsequente Maßnahmenpakete, die dann für alle gelten eingedämmt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Hallfarth
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am 14. Februar 2013
1.
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