Sehr geehrte Frau von Platen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Schweiz ist – obwohl nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union – Mitglied des sogenannten Schengen-Raums. Durch das Schengener Abkommen sind Grenzkontrollen zwischen den Vertragsstaaten grundsätzlich abgeschafft. Bei Reisen zwischen Schengen-Staaten muss man zwar ein Ausweisdokument dabei haben, um sich im Ausland ausweisen zu können. Beim Grenzübertritt findet aber keine Kontrolle mehr statt.
Abweichend von dieser Regelung führt die Bundespolizei seit dem 13. September 2015 Grenzkontrollen durch. Sie leistet so bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität einen erheblichen Beitrag für die innere Sicherheit in Deutschland.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Pressekonferenz im Oktober in Brüssel deutlich gemacht, dass die Bundesregierung eine Rückkehr zum Regelfall des Schengen-Abkommens anstrebt. Solange jedoch der Schutz der Schengen-Außengrenzen noch nicht ausreichend funktioniert, brauchen wir eine zeitweise Kontrolle an den Binnengrenzen, um möglichen Gefahren Rechnung zu tragen.
Die Grundlagen für Zurückweisungen von einreisenden Ausländern richten sich nach dem Asylgesetz und entsprechenden EU-Regelungen. Zurückweisungsgründe sind zum Beispiel, dass Personen keine gültigen Reisedokumente, falsche, gefälschte oder verfälschte Reisedokumenten, kein gültiges Visum oder keinen gültigen Aufenthaltstitel haben. Bis Mitte August 2016 sind an deutschen Grenzen rund 13.000 Personen zurückgewiesen worden.
Die Sicherung der Bundesgrenzen liegt in der Zuständigkeit der Bundespolizei. Die Bundespolizei nimmt ihre Pflichten wahr und ist hierzu gut aufgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 02. November 2016
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am 02. November 2016
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am 24. November 2016
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Kommentar zu Kommentar 4 am 25. November 2016
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