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Abstimmungszeit beendet
Autor Gabriele Klein am 25. Januar 2015
8863 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Unlösbare Aufgaben

Zu folgendem Problem , bedingt durch Rückdelegierung von Infrastrukturaufgaben an den Bürger nach Bezahlunge entsprechender Steuern erbitte ich Ihre Stellungnahme:

Ob Mieter oder Eigentümer stehen wir in der Pflicht den Gehsteig, mittlerweile gar Teile der Straße, vom Schnee zu räumen.

Sicherlich bin ich nicht die Einzige die sich vor folgendem Dillema sieht

-Das Arbeitsrecht verbietet das unerlaubte Fernbleiben vom Arbeitsplatz,

Die Satzung der Stadt wiederum verbietet das Fernbleiben von Haus/Wohnung je nach Wetterlage. (leider bei Glätte fast nicht vorhersagbar)

-Der Arzt verbietet die Überanstrengung des Körpers durch Schippen bei Infarktgefahr (Doppelbelastung v. Herz-Kreislauf durch Kälte und Betätigung).


Die Stadt wiederum gebietet unter Androhung drakonischer Strafen zu schippen ob man nun noch "kriechen kann" oder nicht.

Wie löse man dieses Problem? Räumdienste sind nicht überall abrufbar, nicht jeder lebt mit Hausmeisterbetreuung und dass junge dynamische arbeitslose Freunde just nebenan sitzen kann nicht vorausgesetzt werden.

Dennoch:

Schnee muß weg ob man darauf rutscht oder nicht.

Allerdings sind Schneehaufen wiederum nicht erlaubt u. müssen dorthin transportiert werden wo sie nicht stören .

Zu den Streumitteln:

Salz ist unerwünscht,
Split auch, (Beschwerde Anwohner)
Asche auch (Beschwerde Anwohner)

Vielen Dank im Voraus für Ihre Stellungnahme

mfg
G. Klein

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 26. Januar 2015
    1.

    In einem Land, in dem die zwischenmenschlichen Beziehungen nicht auch noch bis zum Einschlagen des allerletzten Nagels "rechtsgängig" gestaltet werden, würde so etwas im reinen mitmenschlichen Einvernahmen gelöst werden. Das aber erscheint den heutigen Zeitgenossen offenbar als persönliche NIederlage, unterhalb der persönlichen bzw. admiinistrativen Mögllichkeiten geblieben zu sein bis hin zum Umstand, dass die eine Gebetskörperschaft die andere verklagt. Selbstverständlich nur zur Erzielung rechtlicher Klarheit. ;-
    -

    Ist LÖSUNG nicht dann, vom abstrakt FESTgelegten zu lassen?

  2. Autor Gabriele Klein
    am 31. Januar 2015
    2.

    Sehr geehrter Herr Krüger, danke dass Sie sich die Mühe gemacht haben zu antworten. An dem was Sie schreiben ist was dran, allerdings greift es mir zu kurz. Das Problem sehe ich in der Rückdelegation von Aufgaben die ganz klar der Infrastruktur dienen und die der Staat zumindest in Wohngegenden wahrnehmen sollte aus folgendem Grund: Es ist ethisch nicht vertretbar einen alten oder sonstwie behinderten Menschen der eigentlich noch für sich selbst soweit gerade noch kann und keine Pflegestufe braucht zu etwas zu nötigen das ihn ernsthaft gefährdet. Die Frührentner die schippen könnten sind auch die Gruppe wo wir das Infarktrisiko haben. Es ist ferner ethisch nicht vertretbar dass es bei tatsächlichem "Nichtkönnen" z.B. Bandscheibenproblemen was öfters der Fall sein dürfte, durch Blitzeis zu schwerem Sturze kommt,und somit . das Problem der Gefahrenabwehr überhaupt nicht gelöst sondern nur die Verwantwortung hierfür abgewiegelt wurde . Dass Satzungen einfach verfügen, Ersatz für sich zu beschaffen ist geradezu absurd. Seit wann hat "wer" das Recht vom Direktverpflichteten zu verlangen dass sie hilfsbereite Freunde nebenan haben? .Auch ist eine Wohnung ob Eigentum oder gemietet kein Luxus den man einfach zwecks Lösung des Problems abstellen kann durch Auszug.... Zum Abschluß noch eine Pointe der Absurdität: Laut Straßenverkehrsordnung bewege man sich auf dem Gehsteig. Laut so mancher Satzung: wo kein Gehsteig auf der Straßenseite ist, schippe man 1-2m Straßenrand. Mit andern Worten: Man besorge sich eine 10m lange Schippe begebe sich auf den Gehsteig gegenüber und schippe von dort die andre Seite........

  3. Autor Gabriele Klein
    am 31. Januar 2015
    3.

    PS: Wie wäre es damit: Für 17:98 erhält man das Recht statt der Zwangsbespaßung durch ARD und ZDF , einen Räumdienst zu nutzen der einen befähigt zu arbeiten um just jene Steuern zu erwirtschaften die die Pöstchen der Stadtväter finanzieren... Damit könnte damit manchem Arbeitslosen der (Fernseh)medienbranche wieder zum Brot verhelfen......

  4. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 2 am 04. Februar 2015
    4.

    Sehr geehrte Frau Klein,
    -
    darin stimme ich Ihnen selbstverständlich zu. Abseits der Phänomene, die ich beschrieb, muss bzw. sollte ein Gesetz selbstverständlich von den Adressaten befolgt werden können. Das sehen auch Juristen so, wovon ich allerdings keiner bin. Ein Gesetz, das alle Bürger aus Gründen der Gesundheitsvorsorge dazu verpflichtete, im Winter lange, wollenene Unterhosen zu tragen, wäre null und nichtig, weil kein Mensch und auch kein Staatsdiener das kontrollieren darf.
    -
    So gibt es auch umgekehrt vielerlei Anmaßungen und Nachlässigkeiten von Amts wegen. Bei der Rückdelegation von Aufgaben an die Bürger gebe ich Ihnen vollkommen recht. Weitere Beispiele sind ehrenamtlich tätige Bademeister und per Billigvertrag angestellte Hausmeister, die dann faktisch das Hausrecht im Schwimmbad oder faktisch hoheitliche Aufgaben ausüben.
    -
    90 % der Gesetze können wir im Sinne einer abstrakten Kompromissbildung der verschiedenen Strömungen innerhalb einer Partei oder einer Kompromissbildung zwischen den Parteien begreifen, nicht aber im Sinne dessen, dass da jedesmal ein Praktiiker mit am Tisch säße. Analog ist es auch bei den meisten Verwaltungsanordnungen. Entscheidung im Sinne der abstrakten Ausführung von Gesetzen.

  5. Autor Gabriele Klein
    am 15. Februar 2015
    5.

    Danke f. Ihre Antwort. Hier noch folgendes Problem: es gibt nur ein Gehsteig.
    Alle gerade Jahre schippen die direkten Anwohner und alle ungerade die Anwohner der gegenüberliegende Seite. Um die Absurdität dieser Logik zu veranschaulichen nehmen wir an dass Bauer Mayer sich in der Mitte einer Häuserreihe befindet die sein Anwesen Kreisförmig um gibt. Dies bedeutet im Klartext: alle gerade Jahre räumen die Anlieger entsprechend des Umfangs ihres direkt angrenzenden Grundstücks und alle ungerade Jahre übernimmt Bauer Maier die Räumung für die gesamte Fläche aller Anwohner der "gegenüber liegenden Seite" sprich des gesamten Kreisumfangs...... Er hat bei diesen Vorstellungen von Gerechtigkeit die vor Dummheit strunzen eben Pech gehabt..... Ich meine ein Minimum an Denkfähigkeit und Vorstellungsvermögen sollten Abgeordnete, wo immer sie sich bewegen schon haben. Und bestimmte Ämter sollten nicht der Verantwortung entheben zum Beispiel der für den Herztots oder Sturzes eines alten Menschen der mit Hilfe von findigen Paragraphen genötigt wird Arbeiten zu verrichten für deren Erfüllung er bereits Steuern entrichtet hat. Also über Leichen gehen sollten die Stadtväter nicht.nicht gerade.....

  6. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 5 am 18. Februar 2015
    6.

    Geehrte Frau Klein,
    ich denke, das Grundproblem gerade im deutschen VerfahrensVOLLZUG besteht darin, dass er so gut wie keinerlei Ermessen kennt. Die Wirklichkeit richtet sich allerdings nicht nach Paragraphen oder ordnet sich faktisch in sie ein, wie das der klassische Beamte auf der Verwaltungshochschule unterstellt bekommt, die Wirklichkeit ist oft von Paragraphen nicht zu fassen.
    -
    Da beginnt dann das Misstrauen, dass der anders und EIGENMÄCHTIG Entscheidende sich rechtfertigen muss und genau das keiner will. Ich halte das für verheerend ...
    ... und gleichzeitig für nachvollziehbar.
    -
    Das Problem liegt also im Nichtzugestehen von Ermessen und in der Nichtzurückhaltung, machte auch nur ein Einziger von seinem Ermessen Gebrauch.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 24. Februar 2015
    7.

    Helmut,
    lies die bitte noch mal in aller Ruhe
    deinen Kommentar durch. Merkst
    du nicht selbst, dass du dich hier
    "verhaspelt" hast?

  8. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 7 am 25. Februar 2015
    8.

    Wenn Verständnisfragen bestehen, einfach nachfragen, geehrter Erhard Jakob. Ansonsten meine ich es genau so, wie es da steht. Sonst hätte ich es ja anders geschrieben.
    -
    Oder passt die Logik des benannten Ermessungspielraums bzw. des fehlenden Ermessensspielraums nicht in die klassische Kapitalismus-/Sozialismus-Folie, die egal des Themas überall Anwendung findet?
    Ich denke mal, daran liegt das ggf. aufgetretene "Miss"verständnis.

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