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Abstimmungszeit beendet
Autor Sabine Kuhnt am 08. November 2017
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Die Kanzlerin direkt

unsere Gerichtsbarkeit - Personalmangel?????

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Heute wurde in den Nachrichten zu nachstehendem Sachverhalt vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen.

"Die Antragsgegnerin hat den Deutschen Bundestag und die Antragsteller zu 1. und zu 5. in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes dadurch verletzt, dass sie die mit den schriftlichen Fragen Nr. 316 und 317 für den Monat Dezember vom 20. Dezember 2010 (Nr. 34 und 35 Bundestagsdrucksache 17/4350) erbetenen Auskünfte unter Berufung auf verfassungsrechtlich nicht tragfähige Erwägungen verweigert oder nur unzureichend beantwortet hat. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, die in den genannten parlamentarischen Anfragen erbetenen Auskünfte zu erteilen."

Wie kann es sein, dass zu einer 2010 "von der Bundesregierung abgeschmetterten Anfrage", gegen die Klage eingereicht wurde, und die bis zur höchstrichterlichen Instanz gewandert ist, erst im November 2017 das abschließende Urteil gefällt wird?

7 Jahre!!!! bis eine Urteilsfindung durch die höchste richterliche BRD-Instanz erfolgt!!!!!?????
Ist dieses bei der Finanzlage der BRD nicht eine beschämende Realität?
Wer ist von den Personen, die im Jahre 2010 bei dem "Nichtbeantworten können oder wollen" gehandelt haben, überhaupt noch im Amt? Welches dafür veranwortliche Ministerium ist noch mit den Personen besetzt, die für die damalige Entscheidung die Verantwortung trugen?

Liegt es alleine oder insbesondere daran, dass die Gerichtsbarkeiten nicht mit ausreichendem Personal ausgestattet wurden und sind? Kann solcher Zeitablauf von den Entscheidungsträgern einer ordentlich funktionierenden Regierung - ob Bund oder Länder - akzeptiert werden,oder kümmert man sich um so etwas nicht?
Mit freundlichen Grüßen!
sabine kuhnt