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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor H. Stellmann-harms am 04. Juli 2017
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Familienpolitik

Unterhaltsvorschuss auch für wieder verheiratete

Sehr geehrte Frau Merkel,

Bitte erklären sie mir doch einmal wie es sein kann, das nur nicht wieder verheiratete Alleinerziehenden der Unterhaltsvorschuss gewährt wird. Es gibt tausende Alleinerziehende die wieder geheiratet haben, wo aber der Eine Partner garnicht der leibliche Vater oder die leibliche Mutter ist. Die wieder geheirateten Partner kommen selbstverständlich für die nicht leiblichen Kinder auf, aber ist das normal? Ich denke und da bin ich mir ganz sicher nicht mit Meinung allein, das der wirklich leibliche Vater oder die leibliche Mutter dafür aufkommen sollten. Beziehungsweise auch denen der unterhaltsvorschuss zustehe sollte. Ich Rede jetzt mal nur von mir allein, ich gehe Vollzeit arbeiten und mein Sohn braucht Medikamente da er Diabetes und ADHS hat. Klar unterstützt mich da mein neuer Partner, aber es kann ja nicht sein das er dafür mit aufkommen muss und der leibliche andere Elternteil hat mehr Geld zum Leben da er ja nicht für Schulsachen, Bildung, Medikamente etc bezahlen muss. Zumal viele genau wissen wie sie arbeiten müssen um nichts bezahlen zu müssen. Frau merkel, bitte überarbeiten sie schnellstmöglich nochmal ihr Conzept damit jeder diesen unterhaltsvorschuss bekommen kann.