Sehr geehrter Herr Meineke,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht: Seit August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Bei den Zahlen liegen Sie allerdings nicht ganz richtig: Deutschlandweit waren im März letzten Jahres 660.750 Kinder unter drei Jahren in Kitas oder in der Tagespflege. Das sind fast 300.000 Kinder mehr als 2008. Dabei sind rund 85 Prozent der Kinder in Kitas betreut worden und rund 15 Prozent in der Kindertagespflege, also bei Tagesmüttern oder -vätern.
Trotz des erheblichen Ausbaus der Betreuungsplätze mit zusätzlichem Personal gibt es keine Verschlechterung der Situation in den Kitas. Weder ist das Qualifikationsniveau des pädagogischen Personals in Kitas und in der Kindertagespflege gesunken, noch hat sich der Personalschlüssel oder die Gruppengröße in Kitas verschlechtert: Im Vergleich zu 2008 arbeitet 37,8 Prozent mehr pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen, und es gibt 23,3 Prozent mehr Tageseltern. Die formale Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer in den Kitas ist seit 2008 konstant geblieben, hat sich also keineswegs verschlechtert. Bei den Tagesmüttern und –vätern ist das Niveau seit 2008 gestiegen.
Was die Qualität der Kinderbetreuung angeht, so gibt es durchaus Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Es ist daher eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden, ein breites Angebot von guter Qualität zu gewährleisten. Sie sind deshalb im Gespräch, um einheitliche Qualitätsstandards festzulegen. Eine Arbeitsgruppe wird Ende 2016 einen ersten Bericht vorlegen.
Weitere Informationen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=214...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 04. Juni 2015
1.
am 27. Juni 2015
2.
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