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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Oliver Meineke am 03. Juni 2015

Die Kanzlerin direkt

Unzureichende Qualität unserer Krippenbetreuung

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Juli 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Meineke,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben Recht: Seit August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Bei den Zahlen liegen Sie allerdings nicht ganz richtig: Deutschlandweit waren im März letzten Jahres 660.750 Kinder unter drei Jahren in Kitas oder in der Tagespflege. Das sind fast 300.000 Kinder mehr als 2008. Dabei sind rund 85 Prozent der Kinder in Kitas betreut worden und rund 15 Prozent in der Kindertagespflege, also bei Tagesmüttern oder -vätern.

Trotz des erheblichen Ausbaus der Betreuungsplätze mit zusätzlichem Personal gibt es keine Verschlechterung der Situation in den Kitas. Weder ist das Qualifikationsniveau des pädagogischen Personals in Kitas und in der Kindertagespflege gesunken, noch hat sich der Personalschlüssel oder die Gruppengröße in Kitas verschlechtert: Im Vergleich zu 2008 arbeitet 37,8 Prozent mehr pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen, und es gibt 23,3 Prozent mehr Tageseltern. Die formale Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer in den Kitas ist seit 2008 konstant geblieben, hat sich also keineswegs verschlechtert. Bei den Tagesmüttern und –vätern ist das Niveau seit 2008 gestiegen.

Was die Qualität der Kinderbetreuung angeht, so gibt es durchaus Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Es ist daher eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden, ein breites Angebot von guter Qualität zu gewährleisten. Sie sind deshalb im Gespräch, um einheitliche Qualitätsstandards festzulegen. Eine Arbeitsgruppe wird Ende 2016 einen ersten Bericht vorlegen.

Weitere Informationen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=214...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Wolfgang Riedel
    am 04. Juni 2015
    1.

    Sehr geehrter Herr Meineke,
    die "unrealistischen Forderungen" der Erzieher kann nur von jemandem stammen
    der sich in diesem Bereich absolut nicht auskennt. Die Forderungen wurden berechtigt immer mehr hochgeschraubt, dochn nie honoriert. Viele Erzieher mit Fachschulabschluss werden in der Gehaltsabstufung nicht berücksichtigt, aber gelernte Sekrtärinnen ohne Fachschule werden verbeamtet und in die höchste Gehaltstufe gesetzt, so geschehen in Brandenburg! Sie haben recht, wenn Sie fordern, dass die Bundesregierung endlich auf allen Ebenen in der Bildung handeln muss und sich nicht hinter den Ländern und Kommunen versteckt und die Kommunen müssen endlich den entsprechenden Ausgleich einfordern!

  2. Autor Gabriele Klein
    am 27. Juni 2015
    2.

    .... eine Krippe sollte nicht die Norm darstellen sondern nur den absoluten Notfall. Auch Baby und Kleinkind haben Rechte. Die Krippen im herkömmlichen Sinne scheinen mir diesem Recht niemals zu genügen. Stattet man sie entsprechend aus dürften sie für Otto Normalverbraucher den finanziellen Rahmen sprengen... In der Regel lohnt es hierzulande nicht, Arbeit die man selbst verrichten kann auszulagern es sei denn die eingekaufte Arbeit wird rentabel weil die Löhne entsprechend ungerecht und niedrig sind oder man sonstwie rationalisiert durch entsprechend große Gruppen. Statt 1 Mama für 1-3 Kinder nehme man 1 Erzieherin für 21 und noch mehr damit sichs besser rechnet...... Was auch immer, so oder so, die Rechnung geht nun mal nicht auf.....und schon gar nicht für die Kinder

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